Starke Wirtschaft – Grundlage für eine starke Verteidigung
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) BT-Drs. 21/1853
3. November 2025
Zusammenfassung
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung, die Wehr- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Die deutsche Wirtschaft ist bereit, daran ihren Anteil zu tragen. Wichtig ist: Eine starke Verteidigungsfähigkeit geht mit einer starken Wirtschaft Hand in Hand.
Deutschland braucht nicht nur eine sicherheitspolitische, sondern auch eine wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Zeitenwende. Unser Land muss sein ökonomisches Potenzial voll entfalten, um die Mittel zu erwirtschaften, die unsere Verteidigungsfähigkeit braucht. Gleichzeitig muss das Potenzial des deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarktes gehoben werden. Wenn das gelingt, können wir beides ermöglichen: Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr steigern und gleichzeitig ausreichend Fachkräfte in den Unternehmen halten.
Im Gesetzesentwurf sind gute Ansätze enthalten, wie Wehrdienst, Ausbildungs- und Berufsförderung und Eintritt in das Berufsleben gut miteinander abgestimmt werden. Wichtig ist, dass ein transparentes und planbares Auswahlverfahren die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz einer potenziellen Wehrpflicht sichert und ein reibungsloser Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt ermöglicht wird.
Der Wehrdienst muss im engen Schulterschluss mit der Wirtschaft gestaltet werden. Ausbildungs- und Berufsförderung müssen berücksichtigt, Ausbildungen nicht unterbrochen werden.
Für eine krisenfeste Personalplanung sollten Unternehmen die Möglichkeit erhalten, den Reservisten- oder Zivilschutzstatus ihrer Beschäftigten erheben, speichern und verarbeiten zu dürfen. Zudem sollten Arbeitgeberinteressen bei Meinungsverschiedenheiten im Unabkömmlichstellungsverfahren berücksichtigt werden können.
Damit im Bedarfsfall das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) durch die Agenturen für Arbeit gut umgesetzt werden kann, sind die geplanten Datenübermittlungsmöglichkeiten zwischen Bundeswehr, Meldebehörden und Arbeitsagenturen und zwischen den Arbeitsagenturen und den Jobcentern nach SGB II sinnvoll. Mit dem ASG verbundene Kosten müssen vom Bund und nicht von der Arbeitslosenversicherung getragen werden. Eine grundsätzliche Überarbeitung des ASG ist zeitnah erforderlich.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik
T +49 30 2033-1200
arbeitsrecht@arbeitgeber.de
Abteilung Arbeitsmarkt
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arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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bildung@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
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