Stärkung der Tarifautonomie ist Verantwortung der Sozialpartner
Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu einem Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen
15. August 2025
Zusammenfassung
Die BDA setzt sich seit je her für die Tarifautonomie als Freiheitsrecht und die Stärkung der Tarifbindung ein. Tarifverträge sind das Kerngeschäft der Arbeitgeberverbände in Deutschland. Eine gelebte Tarifautonomie ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Sozialpartner. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften tragen gemeinsam Verantwortung für den Erhalt der Tarifautonomie. Staatliche Gesetzgebung kann dies flankieren, sie kann Tarifbindung nicht schaffen – und sie darf Tarifbindung nicht erzwingen. Staatliche Maßnahmen müssen durch den Abbau von Hemmnissen und das Setzen von Anreizen darauf abzielen, die mitgliedschaftlich verfasste Tarifautonomie zu stärken.
Gesetzgeberische Schritte, die die Tarifautonomie und die Bereitschaft im Kern gefährden, Tarifverträge zu vereinbaren, sind nicht zur Förderung von Tarifverhandlungen geeignet. Insbesondere ein gesetzlicher Tarifzwang oder politische Einmischungen wie beim gesetzlichen Mindestlohn gefährden Bestand und Akzeptanz von Sozialpartnerschaft und damit von Tarifverträgen und Tarifbindung. Es ist daher höchst widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume der Sozialpartner durch ein Übermaß an gesetzlicher Regulierung beschneidet und dann die zum Teil daraus resultierende abnehmende Tarifbindung zum Anlass für weitere Regulierungen nimmt.
Mit dem Tarifvertragsgesetz steht ein über Jahrzehnte bewährter – wenn auch an wenigen Stellen zu modernisierender – Rechtsrahmen bei der Anwendung von Tarifverträgen zur Verfügung. Dieser bietet bereits eine hervorragende Grundlage, Tarifverhandlungen erfolgreich zu führen. Zu weiteren möglichen Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen gehören mehr gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge und eine modulare Tarifgestaltung. Ein wichtiger Beitrag des Staates, Tarifbindung zu fördern, besteht in einer längst überfälligen Kodifikation des Arbeitskampfrechts.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik
T +49 30 2033-1200
arbeitsrecht@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.