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Stärkung der Pflegekompetenz ist ein richtiger Schritt

 

Stärkung der Pflegekompetenz ist ein
richtiger Schritt

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)

14. Juli 2025

Zusammenfassung

Die vorgesehenen Maßnahmen wie z. B. die Ausweitungen der Kompetenzen von Pflegefachpersonen oder die Evaluation des Begutachtungsinstruments sind  grundsätzlich richtig. Positiv ist auch, dass auf Grundlage erster Ergebnisse aus der Evaluation der Regelungen zur tariflichen Entlohnung nach § 72 Absatz 3e SGB XI immerhin Vereinfachungen für kollektivrechtlich gebundene Pflegeeinrichtungen bei den erforderlichen Datenmeldungen vorgesehen werden.

Dringlich ist zudem, dass eine unbürokratische Regelung des Nachweises über die Elterneigenschaft im digitalen Verfahren zur Erhebung der Kinderanzahl im Beitragsrecht der Pflegeversicherung (DaBPV) für die sogenannten Differenzkinder in den Gesetzentwurf aufgenommen wird.

Im Einzelnen

Erweiterung der Pflegekompetenzen sachgerecht ausgestalten

Die Erweiterung der Pflegekompetenzen kann zu einer effizienten Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen beitragen. Daher ist es richtig, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen auszuweiten. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zwischen den heilkundlichen Leistungserbringenden. Ohne die Klärung, wie eine verzahnte und aufeinander abgestimmte medizinische und pflegerische Versorgung erreicht werden kann, wird kein zielgenauer und effizienter Einsatz erfolgen. Zudem ist sicherzustellen, dass die mit einer Kompetenzerweiterung einhergehende perspektivische Vergütung der erbrachten Leistungen in den Budgets der anderen Leistungserbringenden bereinigt wird, um Doppelausgaben zu vermeiden. Nur so können auch tatsächlich Effizienzgewinne erzielt werden.

Evaluation des Begutachtungsinstruments geboten

Die Evaluation des Begutachtungsinstruments zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage ist vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren über die prognostizierte demografische Entwicklung hinaus angestiegene Zahl der Pflegebedürftigen richtig und geboten. Es muss sichergestellt werden, dass ausschließlich die tatsächliche Pflegeprävalenz und nicht etwa angebots- oder nachfrageinduzierte Gründe zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit führen.

Es muss ausgeschlossen werden, dass das Instrument nicht valide ist und dass es von unterschiedlichen begutachtenden Personen unterschiedlich angewendet wird. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der Anteil der Pflegebedürftigen auch im Jahr 2023 über dem lagen, was demografisch erwartbar war[1] und der Zuwachs deutlich überproportional ausfiel. So wäre bei einer reinen Fortschreibung der Alterung bundesweit nur mit einem Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Personen von 21 % zu rechnen gewesen und nicht mit dem tatsächlich festgestellten Anstieg von 57 %. Zudem variiert die Pflegeprävalenz auch stark regional, was sich auch nicht allein anhand demografischer Faktoren erklären lässt.

Die Gründe, die zu diesem unerwarteten Anstieg seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments geführt haben, müssen daher wissenschaftlich untersucht werden. Insbesondere Faktoren wie die Wirkungsweisen des Begutachtungsinstruments, die Prävalenz von bestimmten pflegebegründenden Erkrankungen und demografischen Faktoren sind zu berücksichtigen. Anschließend müssen Schlüsse aus den Ergebnissen gezogen und ggf. das Begutachtungsinstrument angepasst werden.

Pflegebegutachtung nur durch neutrale und unabhängige Stellen durchführen

Die Notwendigkeit der bürokratischen Entlastung bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit ist unbestritten. Die geplanten Maßnahmen (wenn auch zunächst nur in einem Modellprojekt) sind hierzu jedoch nicht unbedingt geeignet und bergen die Gefahr deutlicher Kostensteigerungen. Denn nur, weil Begutachtungen von Pflegefachpersonen einer Pflegeeinrichtung vorgenommen werden, werden sie nicht unbürokratischer. Und zum anderen bergen sie die Gefahr, dass die  gutachterliche Unabhängigkeit und damit die gebotene Neutralität in der Feststellung von Pflegebedürftigkeit gefährdet werden. Ein ökonomischer Anreiz bei den Pflegepersonen zur Höherstufung kann bei den Pflegefachpersonen bestehen, da sie mit den Pflegeeinrichtungen organisatorisch, wirtschaftlich oder  personell verflochten sind. Eine fehlende Neutralität kann damit zu deutlichen ungerechtfertigten Kostensteigerungen führen.

 

Fußnoten:

[1] Schwinger et al. (2024): Pflegereport 2024. https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-662-70189-8.pdf 
[Letzter Download: 8. Juni 2025].

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) (Juli 2025)

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