Schnell, digital, effizient – Wie eine zentrale Agentur Erwerbsmigration modernisieren kann
Positionspapier zur Ausgestaltung der geplanten Work-and-Stay-Agentur
Stand: 25. Juli 2025
Zusammenfassung
Deutschland ist auf Zuwanderung in Beschäftigung und Ausbildung angewiesen. Union und SPD planen deshalb eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung „Work-and-Stay-Agentur“ aufzubauen. Das Vorhaben birgt große Chancen. Da die Zahl der Anträge in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter steigen wird, ist geboten, die Migrationsverwaltung neu aufzustellen und zu modernisieren. Dazu muss die gesamte Verfahrenskette digitalisiert und zentrale Zuständigkeiten geschaffen werden. So können die Verfahren deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Dabei gilt es, die Rolle der Arbeitgeber im Verfahren zu stärken. Sie unterstützen bereits jetzt ihre Beschäftigten und stellen z. B. Unterlagen bereit. Grundgerüst für die neue Agentur muss dabei eine Tandemlösung von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und Bundesagentur für Arbeit (BA) sein. Verfahren für Visa, Aufenthaltstitel zur Ersteinreise und bei Verlängerungen sollten beim BfAA gebündelt werden. Die Arbeitsmarktzulassung bliebe bei der BA.
Zugleich muss klar definiert werden, welche Aufgaben nicht zum Zuständigkeitsbereich der neuen Agentur gehören. Es bleibt Hauptaufgabe der BA, Arbeitssuchende in Beschäftigung zu vermitteln. Damit sie sich künftig auch weiter darauf konzentrieren kann, dürfen im Rahmen der Work-and-Stay-Agentur keine neuen Aufgaben auf die BA übertragen werden. Das schließt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein. Über die Work-and-Stay-Agentur sollte deshalb nur die zentrale Antragsstellung organisiert werden. Andere bestehende Informations- und Dienstleistungsangebote zur Erwerbsmigration sollten hingegen in die Work-and-Stay-Agentur integriert werden, um Parallelangebote und -strukturen zu vermeiden.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
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Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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