„Quality Jobs“ entstehen nur durch wettbewerbsfähige Unternehmen
Stellungnahme zum geplanten Gesetzespaket der Europäischen Kommission zum „Quality Jobs Act“
April 2026
Zusammenfassung
Der durch die Kommission angekündigte „Quality Jobs Act“ setzt an der falschen Stelle an. Statt bestehende EU-Belastungen abzubauen, droht er neue zu schaffen. Das erklärte Ziel eines mindestens 25-prozentigen EU-Bürokratierückbaus muss auch im Bereich von Beschäftigung und Soziales verwirklicht werden. Dafür fehlt es bislang an Vorschlägen. Die EU braucht einen echten arbeitsmarktpolitischen „Omnibus“, der Unternehmen spürbar entlastet und bestehende Regeln vereinfacht. Mit den neuen Regulierungsplänen der Kommission durch einen „Quality Jobs Act“ in sechs Dimensionen droht dieses Ziel konterkariert zu werden. Statt neue Verpflichtungen zu schaffen, muss das Paket Unternehmen dabei unterstützen, hochwertige Arbeitsplätze in der EU anzubieten. Dafür muss der „Quality Jobs Act“ in den geplanten sechs Dimensionen folgende Maßgaben erfüllen:
▪ Der existierende EU-Rahmen zu KI und algorithmischem Management am Arbeitsplatz muss dringend vereinfacht werden, statt weitere bürokratische Hürden aufzubauen. Bestehende Doppelregulierung muss abgebaut und der Einsatz von KI in der Arbeitswelt gefördert statt gehemmt werden.
▪ Die Arbeitsstätten- und Bildschirmarbeitsrichtlinie müssen vereinfacht und entbürokratisiert werden. Haftung und Pflichten müssen strikt auf solche Arbeitsorte begrenzt werden, bei denen Arbeitgeber tatsächlich rechtlichen Zugang und Gestaltungsmacht haben.
▪ Die Kommission muss auf neue Regeln zur Unterauftragsvergabe verzichten. Bestehende Vorgaben reichen aus, sie müssen nur durch die Mitgliedstaaten konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden.
▪ Gelingende wirtschaftliche Transformation kann nicht herbeireguliert werden. Sie braucht passgenaue, marktwirtschaftliche Lösungen. Einheitliche europäische Vorgaben würden die Vielfalt der Transformationsprozesse nicht abbilden und Veränderungen verlangsamen.
▪ Die Durchsetzung von EU-Gesetzgebung ist Aufgabe der Mitgliedstaaten: Schwächen bei Arbeitsinspektionen und Behörden müssen abgestellt werden. Praktikable und verhältnismäßige Gesetzgebung erleichtert die Durchsetzung.
▪ Sozialpartnervereinbarungen müssen stets Vorrang vor neuer EU-Regulierung haben. Diese ermöglichen passgenaue und praxisnahe Lösungen für die Arbeitswelt.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de
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