Omnibus-I: Vereinfachte Berichts- und Sorgfaltspflichten schnell umsetzen
Stellungnahme zum Omnibus-I-Paket zu Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie (KOM (2025) 81 und Richtlinie (EU) 2025/794)
20. Mai 2025
Zusammenfassung
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird durch sich überlagernde Regulierungen, abweichende Berichtspflichten und komplexe administrative Vorgaben immer weiter eingeschränkt. Eine umfassende Kurskorrektur sollte dringend entlasten, vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das Bürokratieabbau-Ziel der Europäischen Kommission muss durch konkrete legislative Maßnahmen unterlegt werden, die schnell in der betrieblichen Praxis ankommen. Die Vorschläge im Omnibus-I-Paket sind dafür eine gute erste Grundlage. Die nun vorgelegten Veränderungen müssen in erster Linie zeitnah und vollumfänglich verabschiedet werden. Dafür braucht es sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament ein schnelles und schlankes Verfahren. Sollten sich die Ko-Gesetzgeber aber für umfangreiche Modifikationen am Kommissionsentwurf entschließen, machen wir folgende Vorschläge, wie die Entlastungen für Unternehmen noch greifbarer gestaltet werden können.
Hintergrundinformationen:
Das Omnibus-I-Paket zielt darauf ab, die Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu reduzieren. Dafür werden Anpassungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Taxonomie-Verordnung (TAX-VO) und der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vorgeschlagen. Das Paket besteht aus zwei Gesetzgebungsvorschlägen:
- Die „Stop-the-clock“-Richtlinie verlängert die Fristen für die mitgliedstaatliche und die betriebliche Umsetzung (Richtlinie (EU) 2025/794) der drei oben genannten Gesetze. Dieser Vorschlag wurde von den Ko-Gesetzgebern in einem Schnellverfahren bereits verabschiedet und ist am 17. April 2025 in Kraft getreten.
- Die inhaltlichen Änderungsvorschläge sind in einem separaten „Content“-Vorschlag [KOM(2025) 81 final] festgehalten.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
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