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Mutig voran! – Große Potenziale zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nutzen

 

Mutig voran! – Große Potenziale zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nutzen

Stellungnahme zum ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026

10. April 2026
Zusammenfassung

Die Vorstellung des ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit am 30. März 2026 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Finanzvolumen der von der FinanzKommission Gesundheit empfohlenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 42,3 Mrd. € für das Jahr 2027 beziehungsweise 63,9 Mrd. € für das Jahr 2030 übersteigt die prognostizierte Deckungslücke bei Weitem. Damit besteht sogar die Chance, die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Dafür muss die Politik nun aber rasch und mutig handeln und sich nicht von den erwartbaren Widerständen abhalten lassen.

Natürlich ist es legitim, wenn die Politik bei Vorliegen berechtigter Einwände nicht jede der vorgeschlagenen Maßnahmen vollumfänglich umsetzt. In jedem Fall sollte aber der deutlich überwiegende Teil der Vorschläge aufgegriffen werden. Zudem sollten beim Verzicht auf die Umsetzung einzelner Vorschläge dafür möglichst andere, wirkungsgleiche Maßnahmen ergänzt werden.

Als wesentliche Ursachen für die bestehenden Finanzierungsprobleme hat die Kommission die hohe Ausgabendynamik in den Leistungsbereichen identifiziert. Dies belegt einmal mehr, dass die gesetzliche Krankenversicherung ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem hat. Vor diesem Hintergrund sollten vor allem die Maßnahmen, die zu einer Begrenzung der Ausgaben führen, möglichst vollständig umgesetzt werden.

Unverändert umgesetzt werden sollten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur

▪ Einführung eines Ausgabenmoratoriums (Vorschläge Nr.1, 24, 43, 45).

▪ Konzentration der Versorgung auf Leistungen, deren Nutzen nachgewiesen ist und die wirtschaftlich erbracht werden (Vorschläge Nr. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 31, 32, 36, 38, 42, 48, 58).

▪ Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV (Vorschlag Nr. 62).

▪ Stärkung des Wettbewerbs (Vorschläge Nr. 39, 41, 44, 47).

▪ Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung und Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten (Vorschläge Nr. 26, 27, 28, 34, 57).

▪ Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen (Vorschlag Nr. 59).
Ergänzungen bzw. leichter Korrekturen bedarf es bei den Maßnahmen zur

▪ Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten (Vorschlag Nr. 2, Nr. 48).

▪ Begrenzung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen (Vorschläge Nr.17, 29, 30, 33, 35).

▪ Begrenzung der Kosten im Arzneimittelbereich (Vorschlag Nr. 37).

▪ Begrenzung der Ausgaben für das Krankengeld (Vorschläge Nr. 50 und 51).

▪ Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung (Vorschlag Nr. 60).

▪ Dynamisierung des Bundeszuschusses (Vorschlag Nr. 63).

Nicht bzw. nicht prioritär verfolgt werden sollten Maßnahmen zur

▪ Einführung eines Teilkrankengeldes (Vorschlag Nr.49).

▪ weiteren Erhöhung der Abgabenbelastung bei Minijobs (Vorschlag Nr. 61).

▪ Förderung der Prävention durch Lenkungssteuern (Vorschläge Nr. 64, 65, 66).

Dass kein Zögern und Abwarten möglich, sondern vielmehr rasch mutige Reformen geboten sind, machen die Analysen und Prognosen der FinanzKommission Gesundheit ganz deutlich: Die Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bis 2030 zeigt, dass zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf dem aktuellen Niveau von 2,9 % bereits im Jahr 2027 eine Deckungslücke von 15,3 Mrd.°€ geschlossen werden muss. In den Folgejahren steigt diese Lücke dynamisch an und erreicht im Jahr 2030 ein Volumen von 40,4 Mrd. €. Ohne Reformen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz schon im Jahr 2027 3,7 % erreichen und in den Folgejahren über 3,9 % im Jahr 2028 und 4,4 % im Jahr 2029 auf 4,7 % im Jahr 2030 ansteigen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen bewegen sich darüber hinaus in einem verfassungsrechtlichen und ethischen Rahmen, der sowohl staatliche Schutzpflichten markiert als auch ethische Orientierung für den Umgang mit Zielkonflikten unter Bedingungen begrenzter Ressourcen bietet. Alle der insgesamt 66 Empfehlungen wurden von der Kommission zudem hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung beziehungsweise Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit untersucht und bewertet. Mehr als 96 % der von der Kommission vorgeschlagenen Entlastungswirkung lässt sich mit Maßnahmen erreichen, die keine oder sogar positive Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, den Zugang oder die Verteilungsgerechtigkeit haben. Somit sind weitreichende Reformen, die verfassungsrechtlich zulässig, ethisch vertretbar und nach gängigen Maßstäben als sozial ausgewogen gelten dürfen, möglich.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de

 

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zum ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026 (April 2026)

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