Landes- und Bündnisverteidigung – Lage, Ausblick und Folgen für Unternehmen
Überblick über zentrale arbeitgeberrelevante Punkte der geltenden Rechtslage im Wehrrecht und im Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Folgen für Arbeitgeber
September 2025
Zusammenfassung
Die Sicherheitslage Deutschlands hat sich seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark verändert. Ein Spannungs- bzw. ein Nato-Bündnis- oder Verteidigungsfall sind nicht auszuschließen. Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ist zurecht an die Spitze der politischen Agenda gerückt. Die Wirtschaft will hierfür ihren Beitrag leisten. In der Bewertung der rechtlichen Lage sind Friedens- und Bedrohungsfall zu unterscheiden. Einen Rahmen gibt der sog. „Operationsplan Deutschland“ vor, der die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammenführt. Im Koalitionsvertrag sind Maßnahmen zur Verteidigungsfähigkeit und Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verankert – z. B. eine Stärkung der Reserve und des Heimatschutzes. Der Bundesverteidigungsminister wirbt explizit dafür, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Reservedienst unterstützen und Beschäftigte freistellen. Bei einem Bündnisfall käme es für Arbeitgeber zu direkten Auswirkungen auf die Personalplanung, da Beschäftigte in der Reserve herangezogen werden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall käme es möglicherweise sogar zu einer Einberufung aller wehrpflichtigen Beschäftigten zum Wehrdienst bzw. zu einer Verpflichtung der Beschäftigten, zivile Unterstützung für die Streitkräfte zu leisten. Darüber hinaus müssen Unternehmen Maßnahmen für Cybersicherheit ergreifen, um sich in Zeiten hybrider Kriegsführung vor Cyberangriffen zu schützen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Deutschland zu gewährleisten. Dieses Papier gibt einen Überblick für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten, welche Rechtslage aktuell und in einem Verteidigungs-, Spannungs- oder Bündnisfall gilt sowie welche Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse zu erwarten sind.[1]
Fußnoten:
[1] Darüber hinaus gibt es weitere Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der BDA fallen. Dazu zählen z. B. das Wirtschaftssicherstellungsgesetz und weitere bereichsspezifische Gesetze wie z. B. das Energiesicherungsgesetz, Ernährungssicherstellungs- und vorsorgesetz oder Wassersicherstellungsgesetz.
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