Kurzarbeitergeld löst keine strukturellen Probleme
Stellungnahme der BDA zum Referentenentwurf einer Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
05. Dezember 2025
Zusammenfassung
Kurzarbeit eignet sich für vorübergehende konjunkturelle Herausforderungen, ist aber kein Allheilmittel gegen strukturelle Probleme und fehlende politische Entscheidungen über dringend notwendige Reformen für Wachstum und Beschäftigung. Falsch eingesetzte Kurzarbeit hilft weder Beschäftigten noch Arbeitgebern und belastet die Arbeitslosenversicherung, deren Rücklagen längst aufgebraucht sind. Die Bundesregierung sollte für die gebotene Haushaltsklarheit die Mehrbelastungen für die Arbeitslosenversicherung im Genehmigungsverfahren zum Haushalt der Arbeitslosenversicherung berücksichtigen.
Im Einzelnen
Die geplante erneute Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld ersetzt keine strukturellen Reformen.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Instrument, um vorübergehende konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Für strukturelle Probleme dagegen eignet es sich nicht. Hier verlängert es den Stillstand, ohne eine Zukunftsperspektive für Betriebe und Beschäftigte zu schaffen. Kurzarbeit bei strukturellen Herausforderungen bindet Arbeitskräfte, die in anderen Betrieben gebraucht werden, auf Kosten der Arbeitslosenversicherung.
Wenn Kurzarbeit falsch genutzt wird, kann das für die Arbeitslosenversicherung sehr teuer werden: Sie zahlt zunächst Kurzarbeitergeld und später möglicherweise auch Arbeitslosengeld. Tritt nach der Kurzarbeit Arbeitslosigkeit ein, verlängert sich faktisch die Zeit, in der Menschen Leistungen beziehen. Je länger jemand arbeitslos bleibt, desto schwieriger wird die Rückkehr in den Job. Das belastet den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich. Die Rücklagen sind aufgebraucht, und auch im nächsten Jahr wird die Arbeitslosenversicherung Liquiditätshilfen brauchen. Das wäre die teuerste Lösung für die Beitragszahlenden. Beitragssatzsteigerungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten unbedingt vermieden werden.
Die Bundesregierung sollte die Mehrausgaben für die Arbeitslosenversicherung im Genehmigungsverfahren zum Haushalt der Arbeitslosenversicherung berücksichtigen. Nur auf diesem Wege kann die gebotene Haushaltsklarheit hergestellt werden, da der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit den Haushalt bereits festgestellt hat und selbst keine Änderungen am Haushalt mehr vornehmen kann.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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