Kleine Schritte in die richtige Richtung, aber zu wenig Reformelan
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Stand: 8. August 2025
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes enthält mehrere sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings fallen die geplanten Änderungen zu gering aus, um einen deutlichen Schub für die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in den bisher unterversorgten Bereichen leisten zu können. Der Reformelan ist zu gering. Der Entwurf sollte daher an vielen Stellen weiterentwickelt werden.
Die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung eines Online-Wahlverfahrens bei den Sozialwahlen sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müssen Sozialversicherungsträger auch in Zukunft die Möglichkeit haben, keine Online-Wahlen mehr durchzuführen. Darüber hinaus sind weitere Schritte zur Verbesserung der bürokratischen Prozesse im Zusammenhang mit den Sozialwahlen erforderlich.
Die Einführung einer reinen Beitragszusage muss endlich allen Unternehmen ermöglicht werden. Dies würde die Chance für einen neuen Aufschwung in der betrieblichen Altersvorsorge schaffen. Dazu müsste der Zugang zum Sozialpartnermodell offener gestaltet werden, sodass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich ist, ohne dass diese sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragendenden Gewerkschaft beziehen müssen.
Die geplante teilweise Zulassung von Optionsmodellen zur Entgeltumwandlung auf betrieblicher Ebene fällt zu restriktiv aus. Der geplante Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 20 % des umgewandelten Entgeltbetrages weicht zudem ohne sachlichen Grund von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ab und wird die Bereitschaft der Unternehmen, Optionsmodelle zur Entgeltumwandlung einzuführen, nicht fördern.
Ebenfalls zu zögerlich fällt die geplante Erleichterung von Abfindungen aus. Dabei wäre eine erleichterte Abfindung kleiner Betriebsrentenanwartschaften zur Vermeidung von Bürokratie und unverhältnismäßig hohen Kosten für die Verwaltung von Kleinstanwartschaften sehr wichtig. Die neue Option, Abfindungen unter besonderen Voraussetzungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu können, ist wenig attraktiv und dürfte wenig genutzt werden.
Viele notwendige Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge fehlen leider. Dies betrifft die überfällige Anpassung und Klärung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen, die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und erleichterte, rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung bestehender Zusagen.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Zuständige Fachabteilung:
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