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KI am Arbeitsplatz: Fortschritt fördern statt neue Regeln schaffen

 

KI am Arbeitsplatz: Fortschritt fördern statt neue Regeln schaffen

Positionspapier zu einer möglichen EU-Gesetzesinitiative zu KI und algorithmischem Management am Arbeitsplatz

April 2026

Zusammenfassung

Der bestehende EU-Rechtsrahmen zur digitalen Arbeitswelt ist für Unternehmen teils unklar, schwer umsetzbar und belastet die Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss die Europäische Kommission ansetzen. Daher ist die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, unternehmerische Tätigkeit in der EU zu erleichtern und dafür eine „Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften vor(zu)legen, damit Überschneidungen und Widersprüchlichkeiten (…) beseitigt werden“ von großer Bedeutung. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und algorithmischem Management (AM) am Arbeitsplatz wird bereits durch zu viele EU-Rechtsvorschriften geregelt, was zu einer komplexen Rechtslage führt, in der sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmende zurechtfinden müssen.

KI und AM spielen eine zentrale Rolle bei der weiteren Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und sollten Produktivität und Wandel vorantreiben, um die technologische Souveränität, das Sozialmodell und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Die aktuellen politischen Entwicklungen geben jedoch Anlass zur Sorge. Der von der EU-Kommission angekündigte „Quality Jobs Act” sollte nicht im Widerspruch zu von der Leyens Versprechen stehen und die positiven Auswirkungen von KI und AM behindern. Stattdessen sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

▪ Europa muss für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz attraktiv werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu ist es entscheidend, die Verbreitung neuer Technologien zu fördern und den bestehenden Rechtsrahmen für KI zu vereinfachen, zu harmonisieren und durchzusetzen. Die Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte sowie die Nutzung von EU-Initiativen wie dem „AI Continent Action Plan“ sind wichtig, um ein innovationsförderndes Umfeld zu schaffen und die europäischen Werte zu wahren.▪ Es besteht kein Bedarf an weiteren EU-Vorschriften zum Thema „KI am Arbeitsplatz“. Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf dem effektiven Einsatz von KI und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften liegen, einschließlich des digitalen Omnibusses. Diese Vereinfachung ist notwendig, damit Unternehmen digitale Technologien für hochwertige Arbeitsplätze in vollem Umfang ausschöpfen können.

▪ Es ist von zentraler Bedeutung, den „Once-Only“- Grundsatz in Bezug auf bestehende Rechtsvorschriften zu KI und AM durchzusetzen. KI am Arbeitsplatz ist bereits umfassend reguliert – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Dies gilt umso mehr für das umfassendere Konzept von AM am Arbeitsplatz, da es viele seit langem etablierte Arbeitspraktiken beeinträchtigt. Zahlreiche Überschneidungen in den bestehenden Rechtsvorschriften müssen angegangen und gelöst werden, darunter die KI-Verordnung (KI-VO), die Plattformarbeitsrichtlinie (PWD), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Rahmenvorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

▪ „Gold-Plating“ in den Mitgliedstaaten muss verhindert werden. Das „AI Office“ sollte eine einheitliche Durchsetzung und ein unternehmensfreundliches Umfeld gewährleisten.

▪ Tarifverhandlungen der Sozialpartner müssen gestärkt werden. Tarifverträge müssen Vorrang vor zusätzlichen EU-Rechtsvorschriften haben, da sie den nationalen und sektoralen Erfordernissen am besten gerecht werden können.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

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