Hohe Lohnfortzahlungskosten senken, unnötige Bürokratie abbauen
Forderungen der Arbeitgeber für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
05. März 2026
Zusammenfassung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist die teuerste allein von den Arbeitgebern finanzierte Sozialleistung. Im Jahr 2024 mussten die Arbeitgeber für sie rund 82 Mrd. € aufwenden1. Ihre Kosten haben sich binnen 15 Jahren mehr als verdoppelt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt sind die Kosten für Lohnfortzahlung von 2010 bis 2024 um rund ein Viertel von 1,3 % auf 1,7 % ge-stiegen2. Die Kosten der Arbeitgeber für Lohnfortzahlung lagen damit höher als alle Ausgaben der Pflegeversicherung, doppelt so hoch wie alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung und höher als die Haushalte jedes Bundesressorts – einschließlich Verteidigung – mit Ausnahme des Bundesarbeitsministeriums. Die hohe Belastung der deutschen Arbeitgeber mit Lohnfort-zahlungskosten zeigt sich auch im europäischen Vergleich, bei dem Deutschland an der Spitze steht.
Hier muss gegengesteuert werden. Die Ausgabendynamik bei den Lohnfortzahlungskosten darf so nicht weitergehen. Dies gilt ganz besonders, weil auch die Lohnzusatzkostenbelastung der Arbeitgeber durch Sozialversicherungsbeiträge in den letzten Jahren kräftig gestiegen ist. Ständig steigende Kosten für Lohnfortzahlung und Lohnzusatzkosten schaden dem Arbeitsmarkt und erschweren den Weg raus aus der Stagnation.
Notwendig sind Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Kostensenkung und zur Bürokratieentlastung. Als erster Schritt sollte die missbrauchsanfällige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeschafft werden. Mit ihr macht man es sog. „Blaumachern“ viel zu einfach. Eine Kostensenkung und zugleich Bürokratieentlastung würde erreicht werden, wenn die Lohnfortzahlung generell auf 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt würde.
Mehrbelastungszuschläge sollten bei der Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung unberücksichtigt bleiben, da Mehrbelastungen bei Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegen. Darüber hinaus muss die bürokratische Belastung der Arbeitgeber durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reduziert werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar insgesamt ein Fortschritt hinsichtlich Digitalisierung und Entbürokratisierung, sie könnte aber für die Arbeitgeber noch einfacher gestaltet werden, wenn Arbeitgebern die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei-nigungen auch automatisch übermittelt werden könnten (Push-Verfahren), d. h. nicht jedes Mal abgefragt werden müssten (Pull-Verfahren).
Darüber hinaus gilt es, die Kosten der Lohnfortzahlung dadurch zu verringern, indem es gar nicht erst zu krankheitsbedingten Fehlzeiten kommt. Hier sind Arbeitgeber, Beschäftigte und Ärzte gemeinsam gefordert. Dies gilt ganz besonders, weil Arbeitsunfähigkeit auch volkswirtschaftlich teuer ist. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzt für das Jahr 2024 die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 134 Mrd. € bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 227 Mrd. €.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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