Hohe Lohnfortzahlungskosten senken, unnötige Bürokratie abbauen
Forderungen der Arbeitgeber für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
15. Januar 2026
Zusammenfassung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist die teuerste allein von den Arbeitgebern finanzierte Sozialleistung. Im Jahr 2024 mussten die Arbeitgeber für sie rund 82 Mrd. € aufwenden[1]. Ihre Kosten haben sich binnen 15 Jahren mehr als verdoppelt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt sind die Kosten für Lohnfortzahlung von 2010 bis 2024 um rund ein Viertel von 1,3 % auf 1,7 % gestiegen[2]. Die Kosten der Arbeitgeber für Lohnfortzahlung lagen damit höher als alle Ausgaben der Pflegeversicherung, nahezu doppelt so hoch wie alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung und höher als die Ausgaben jedes Bundesressorts – einschließlich Verteidigung – mit Ausnahme des Bundesarbeitsministeriums. Die hohe Belastung der deutschen Arbeitgeber mit Lohnfortzahlungskosten zeigt sich auch im europäischen Vergleich, bei dem Deutschland an der Spitze steht[3]. Neben den Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall kommen noch die Lohnfort-zahlungskosten bei Mutterschaft hinzu, welche über ein Umlageverfahren ebenfalls allein von den Arbeitgebern getragen werden und beständig steigen. Diese lagen im Jahr 2024 bei 6,29 Mrd. €[4].
Hier muss gegengesteuert werden. Die Ausgabendynamik bei den Lohnfortzahlungskosten darf so nicht weitergehen. Dies gilt ganz besonders, weil auch die Lohnzusatzkostenbelastung der Arbeitgeber durch Sozialversicherungsbeiträge in den letzten Jahren kräftig gestiegen ist. Ständig steigende Kosten für Lohnfortzahlung und Lohnzusatzkosten schaden dem Arbeitsmarkt und erschweren den Weg raus aus der Rezession.
Notwendig sind Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Kostensenkung und zur Bürokratieentlastung. Als erster Schritt sollte die missbrauchsanfällige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeschafft werden. Mit ihr macht man es sog. „Blaumachern“ viel zu einfach. Eine Kostensenkung und zugleich Bürokratieentlastung würde erreicht werden, wenn die Lohnfortzahlung generell auf 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt würde. Mehrbelastungszuschläge sollten bei der Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung unberücksichtigt bleiben, da Mehrbelastungen bei Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegen. Darüber hinaus muss die bürokratische Belastung der Arbeitgeber durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reduziert werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar insgesamt ein Fortschritt hinsichtlich Digitalisierung und Entbürokratisierung, sie könnte aber für die Arbeitgeber noch einfacher gestaltet werden, wenn Arbeitgebern die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch automatisch übermittelt werden könnten (Push-Verfahren), d. h. nicht jedes Mal abgefragt werden müssten (Pull-Verfahren).
Fußnoten:
[1] Vgl. Petra Stanat u.a. (Hrsg.): IQB-Bildungstrend 2024. Mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen am Ende der 9. Jahrgangsstufe im dritten Ländervergleich, Münster: Waxmann 2025;
vgl. Anger, Christina / Betz, Julia / Plünnecke, Axel, 2025, INSM-Bildungsmonitor 2025. Mehr Empirieorientierung an den Schulen für mehr Qualität, Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Köln.
[2] BMAS (2025): Sozialbudget 2024, Tabelle I-1 und II, https://www.bmas.de/SharedDocs/Down-loads/DE/Publikationen/a230-25-sozialbudget-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [letzter Abruf: 6. Januar 2026].
[3] Euronews (2023): Wo in Europa gibt es die großzügigsten Leistungen für kranke Arbeitnehmer? https://de.euronews.com/next/2023/05/30/wo-in-europa-gibt-es-die-grosszugigsten-leistungen-fur-kranke-arbeitnehmer [letzter Abruf: 6. Januar 2026].
[4] BMG (2025): Endgültige Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen (KJ 1) im Geschäfts-jahr 2024, https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahU-KEwjf6PuRmoiSAxWtVvEDHe_1EOMQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesgesundheits-ministerium.de%2Ffileadmin%2FDateien%2F3_Downloads%2FStatistiken%2FGKV%2FFinanzergeb-nisse%2FKJ1_2024_Internetauftritt.pdf&usg=AOvVaw0OYbHTJjM5BshfJswcNAAx&opi=89978449 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Finan-zergebnisse/KJ1_2023_Internet.pdf[letzter Abruf: 6. Januar 2026] zuzüglich Angaben des BKK Landes-verbandes Berlin Mitte für das Jahr 2024, https://bkkmitte-geschaeftsbericht.de/bkk-arbeitgeberversiche-rung/ https://bkkmitte-geschaeftsbericht.de/bkk-arbeitgeberversicherung/[letzter Abruf: 6. Januar 2026.
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