Geplante Förderung der privaten Altersvorsorge bleibt deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
10. Dezember 2025
Zusammenfassung
Die vorgeschlagene neue Förderung der privaten Altersvorsorge ist unzureichend. Sie bleibt deutlich hinter den Reformplänen zurück, die das Bundesfinanzministerium ursprünglich vorgelegt hat. Statt der im letzten Jahr geplanten 3.000 € sollen nur noch Sparbeiträge bis zu 1.800 € jährlich förderfähig sein. Zudem ist auch keine Dynamisierung der maximalen Höhe der Sparbeiträge mehr vorgesehen. Damit würde die staatliche Förderung im Laufe der Jahre schrittweise entwertet. Unbefriedigend ist auch, dass der Kreis der Förderberechtigten weiter im Kern auf Beschäftigte und Beamte beschränkt bleiben soll.
Vor diesem Hintergrund überrascht nicht, dass der Entwurf nach den darin enthaltenen Berechnungen den Fiskus nichts kosten wird, weil kein zusätzlicher Förderaufwand entsteht. Das bedeutet aber zugleich, dass keine weitere Verbreitung der privaten Altersvorsorge erwartet wird. Das kann aber nicht der Anspruch an eine Reform sein, mit der die private Altersvorsorge wieder gestärkt werden soll.
Um die private Altersvorsorge wieder voranzubringen, sollten insbesondere
▪ Sparbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung förderfähig sein und
▪ alle Bürger, also auch Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, in die Förderung einbezogen werden.
So hatten es auch die Fokusgruppe Private Altersvorsorge, in der die Reform vorbereitet wurde, und die letzte Rentenkommission, empfohlen.
Immerhin enthält der Entwurf auch einige sinnvolle Neuregelungen. Dies gilt für die Vereinfachung der Förderung, den Verzicht auf die Garantie der eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn und die damit verbesserten Renditechancen sowie für die Maßnahmen zur Kostenreduzierung und zur Produktflexibilisierung und Vereinfachung.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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