Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Rentenversicherung
Vorschläge der Arbeitgeber für eine Rentenreform
10. September 2025
Zusammenfassung
Die gesetzliche Rentenversicherung muss dringend reformiert werden. Andernfalls droht schon bald ein deutlicher Anstieg des Beitragssatzes. Nach der aktuellen Finanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung ist bis Ende des Jahrzehnts mit einem Beitragssatzanstieg von derzeit 18,6 % auf 20 % zu rechnen. In zehn Jahren ist danach sogar ein Beitragssatz von 21,2 % zu erwarten. Die ohnehin extrem hohe Abgabenbelastung auf Löhne und Gehälter in Deutschland darf nicht noch weiter nach oben getrieben werden. Ohnehin gilt schon heute, dass in kaum einem anderen Land den Beschäftigten so wenig von ihrem erwirtschafteten Einkommen bleibt wie in Deutschland[1]. Die hohen Sozialbeiträge sind dabei bei Durchschnittsverdienenden für den größten Teil ihrer Abgabenlast auf Löhne und Gehälter verantwortlich. Und diese Abgabenlast wächst weiter: Seit 2022 wird bereits die 40 %-Beitragssatzgrenze, die bis zur vorletzten Legislaturperiode noch anvisiert wurde, gerissen. Bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts droht sogar ein Anstieg auf beinahe 50 %[2]. Dies muss verhindert werden. Denn nur bei einer dauerhaften und verlässlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit wird der Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort Deutschland attraktiv bleiben. Die demografisch bedingten Lasten müssen fair auf die Generationen verteilt und dürfen nicht allein den Jüngeren aufgebürdet werden. Statt immer neuer Leistungsausweitungen bedarf es kostensenkender Reformen. Folgende Maßnahmen können zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen:
- Rentenformel anpassen: Lasten der Alterung fair zwischen Beitragszahlern und Rentnern aufteilen
- Regelaltersgrenze weiter schrittweise anheben
- Frühverrentungsanreize abschaffen, v. a. die Altersrente für besonders langjährig Ver-sicherte
- Hinterbliebenenversorgung reformieren
Darüber hinaus sollte eine Altersvorsorgepflicht für alle bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen geschaffen werden. Ehemalige Selbstständige haben ein überdurchschnittlich hohes Risiko, später auf unterstützende Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein. Zusätzlich zu den in diesem Papier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung müssen die betriebliche und der private Altersvorsorge gestärkt werden. Auch hierzu hat die BDA-Vorschläge vorgelegt.[3]
Fußnoten:
[1] OECD Taxing Wages 2025, S. 15, https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/04/taxing-wages-2025_20d1a01d/b3a95829-en.pdf (abgerufen am 23. Juni 2025)
[2] BDA-Kommission Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen. Update 2025, S. 91, https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2025/03/bda-arbeitgeber-broschuere-zukunft_der_sozialversicherungen-2025.pdf (abgerufen am 24. Juni 2025)
[3] Betriebliche Altersvorsorge - Die Arbeitgeber und Riesterrente - Die Arbeitgeber
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.