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EU-Rechtsetzung reformieren: bessere Prozesse, weniger Belastungen

 

EU-Rechtsetzung reformieren: bessere Prozesse, weniger Belastungen

Positionspapier zur geplanten Mitteilung über bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission

Februar 2026
Zusammenfassung

Der europäische Binnenmarkt ist durch Überregulierung unverhältnismäßig belastet. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft muss durch einen beschleunigten Bürokratieabbau gestärkt werden. Zentral ist, die Belastungen sowohl im Prozess der EU-Gesetzgebung als auch im Ergebnis systematisch zu reduzieren. Die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen im Binnenmarkt müssen durch die Gesetzgeber der Europäischen Union (EU) vorab besser bemessen und abgeschätzt werden. Ohne diese Gesamtbetrachtung führen gerade umfassende bürokratische Vorgaben durch einzelne Richtlinien und Verordnungen oder die kumulativen Effekte paralleler Gesetzgebungsakte zu nicht abschätzbaren Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa. Bessere Rechtsetzung bedeutet nicht Deregulierung um jeden Preis. Entscheidend ist, den Gesetzgebungsprozess so auszugestalten, dass unnötige oder unverhältnismäßige Berichtspflichten vermieden werden. Entlang der Vorbereitungs-, Verhandlungs- sowie Umsetzungsphase sind folgende Schritte notwendig:

Vorbereitungsphase:

  • Neue Rechtsakte sollten künftig nur vorgeschlagen werden, wenn sie verhältnismäßig und notwendig sind. Die Richtlinien über bessere Rechtsetzung müssen dabei konsequent angewandt werden.
  • Die Kommission und die Ko-Gesetzgeber müssen bei der Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung eine Neuausrichtung vornehmen.
  • Die Kommission muss bessere, koordinierte und transparentere Konsultationen durchführen. Sozialpartner sollten besonders berücksichtigt werden und auch bei rein wirtschaftlichen Gesetzgebungsvorhaben verstärkt eingebunden werden.
  • Die Folgenabschätzungen müssen reformiert und verbindlich auf alle Gesetzesvorhaben ausgeweitet werden. Sie sollten ausnahmslos für alle Gesetzesvorschläge – auch delegierte Rechtsakte – angewendet werden.
  • Die Wettbewerbsfähigkeitschecks müssen verbessert und die Empfehlungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle dürfen nicht ignoriert werden.
  • Das Subsidiaritätsprinzip muss stets gewahrt bleiben und die nationalen Kontrollen effektiv durchgesetzt werden.
  • Die Grundsätze „One in, one out“ und „Think small first“ müssen konsequent angewandt werden.
  • Bestehende Gesetzgebung muss mit Stress- sowie Realitätschecks konsequent überprüft werden, um unverhältnismäßige sowie unnötige Belastungen zu verhindern oder zu beseitigen.
  • Das EP muss in seinen legislativen Initiativberichten das Tätigwerden der EU begründen, inklusive Folgenabschätzungen und einer Analyse kumulativer Effekte.
  • Die Ko-Gesetzgeber müssen ihre demokratischen Kontrollrechte gezielter auf delegierte Rechtsakte anwenden.

Verhandlungsphase:

  • Die Kommission und die Ko-Gesetzgeber müssen Trilog-Verhandlungen transparenter gestalten, Folgenabschätzungen bei wesentlichen Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags aktualisieren und einen besseren Zugang zu Dokumenten sicherstellen.
  • Die Kommission muss Gesetzesvorschläge zurückziehen, deren Konsequenzen durch veränderte Rahmenbedingungen nicht mehr kontrolliert werden können.

Umsetzungsphase:

  • Bei Umsetzungsproblemen müssen Fristen für die Mitgliedstaaten notfalls flexibilisiert werden. Die Kommission sollte bei Vertragsverletzungsverfahren schrittweise vorgehen und von informellen Dialogprozessen im Vorverfahren Gebrauch machen.
  • Mitgliedstaaten sollten Gold-Plating stets vermeiden und Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten geben.
  • Die Einhaltung von EU-Gesetzgebung muss Unternehmen einfach gemacht werden, etwa durch digitale Instrumente.
  • Der EU-Gesetzgeber muss die sog. Verschlechterungsverbote abschaffen.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

BDA-Positionspapier: Zur geplanten Mitteilung über bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission (Februar 2026)

EU-Rechtsetzung reformieren: bessere Prozesse, weniger Belastungen

Positionspapier zur geplanten Mitteilung über bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission

Februar 2026
Zusammenfassung
  • Der europäische Binnenmarkt ist durch Überregulierung unverhältnismäßig belastet. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft muss durch einen beschleunigten Bürokratieabbau gestärkt werden. Zentral ist, die Belastungen sowohl im Prozess der EU-Gesetzgebung als auch im Ergebnis systematisch zu reduzieren. Die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen im Binnenmarkt müssen durch die Gesetzgeber der Europäischen Union (EU) vorab besser bemessen und abgeschätzt werden. Ohne diese Gesamtbetrachtung führen gerade umfassende bürokratische Vorgaben durch einzelne Richtlinien und Verordnungen oder die kumulativen Effekte paralleler Gesetzgebungsakte zu nicht abschätzbaren Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa. Bessere Rechtsetzung bedeutet nicht Deregulierung um jeden Preis. Entscheidend ist, den Gesetzgebungsprozess so auszugestalten, dass unnötige oder unverhältnismäßige Berichtspflichten vermieden werden. Entlang der Vorbereitungs-, Verhandlungs- sowie Umsetzungsphase sind folgende Schritte notwendig:

Vorbereitungsphase:

Neue Rechtsakte sollten künftig nur vorgeschlagen werden, wenn sie verhältnismäßig und notwendig sind. Die Richtlinien über bessere Rechtsetzung müssen dabei konsequent angewandt werden.

Die Kommission und die Ko-Gesetzgeber müssen bei der Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung eine Neuausrichtung vornehmen.

Die Kommission muss bessere, koordinierte und transparentere Konsultationen durchführen. Sozialpartner sollten besonders berücksichtigt werden und auch bei rein wirtschaftlichen Gesetzgebungsvorhaben verstärkt eingebunden werden.

Die Folgenabschätzungen müssen reformiert und verbindlich auf alle Gesetzesvorhaben ausgeweitet werden. Sie sollten ausnahmslos für alle Gesetzesvorschläge – auch delegierte Rechtsakte – angewendet werden.

Die Wettbewerbsfähigkeitschecks müssen verbessert und die Empfehlungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle dürfen nicht ignoriert werden.

Das Subsidiaritätsprinzip muss stets gewahrt bleiben und die nationalen Kontrollen effektiv durchgesetzt werden.

Die Grundsätze „One in, one out“ und „Think small first“ müssen konsequent angewandt werden.

Bestehende Gesetzgebung muss mit Stress- sowie Realitätschecks konsequent überprüft werden, um unverhältnismäßige sowie unnötige Belastungen zu verhindern oder zu beseitigen.

Das EP muss in seinen legislativen Initiativberichten das Tätigwerden der EU begründen, inklusive Folgenabschätzungen und einer Analyse kumulativer Effekte.

Die Ko-Gesetzgeber müssen ihre demokratischen Kontrollrechte gezielter auf delegierte Rechtsakte anwenden.

Verhandlungsphase:

Die Kommission und die Ko-Gesetzgeber müssen Trilog-Verhandlungen transparenter gestalten, Folgenabschätzungen bei wesentlichen Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags aktualisieren und einen besseren Zugang zu Dokumenten sicherstellen.

Die Kommission muss Gesetzesvorschläge zurückziehen, deren Konsequenzen durch veränderte Rahmenbedingungen nicht mehr kontrolliert werden können.

Umsetzungsphase:

Bei Umsetzungsproblemen müssen Fristen für die Mitgliedstaaten notfalls flexibilisiert werden. Die Kommission sollte bei Vertragsverletzungsverfahren schrittweise vorgehen und von informellen Dialogprozessen im Vorverfahren Gebrauch machen.

Mitgliedstaaten sollten Gold-Plating stets vermeiden und Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten geben.

Die Einhaltung von EU-Gesetzgebung muss Unternehmen einfach gemacht werden, etwa durch digitale Instrumente.

Der EU-Gesetzgeber muss die sog. Verschlechterungsverbote abschaffen.

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