Erwerbsmigrationsverfahren zentralisieren, einheitliche Verfahrensstandards umsetzen
Stellungnahme zum Beteiligungsprozess zur Zentralisierungsfrage der Work-and-Stay-Agentur
30. Januar 2026
Zusammenfassung
Deutschland braucht Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland. Doch die komplexe Migrationsverwaltung steht dem im Weg. Die Verfahren dauern lange und sind für die Antragstellerinnen, Antragsteller und Arbeitgeber nicht transparent und planbar. Die Work-and-Stay-Agentur bietet große Chancen für eine grundlegende, strukturelle Reform. Ziel muss sein, die Erwerbsmigrationsverfahren zukunftsorientiert und skalierbar neu aufzustellen. Bestehende Zuständigkeiten müssen klarer zwischen den Verwaltungsebenen aufgeteilt und teilweise neu geordnet werden, um eine schnittstellenoptimierte, effiziente Zusammenarbeit sicherzustellen. Die Work-and-Stay-Agentur muss deutlich mehr sein als nur ein digitaler Briefkasten.
Deswegen ist die ambitionierteste und tiefgreifendste Option die sog. Option 4, mit der Visa, Erstaufenthaltstitel und befristete Folgeaufenthaltstitel auf Bundesebene zentralisiert werden.[1] Diese Option schafft am besten Raum für Effizienzgewinne durch Spezialisierung und bundesweit einheitliche Verfahren. Sicherheitspolitische Belange stehen dem nicht entgegen, da die erforderlichen Identitätsprüfungen weiterhin bereits im Visaverfahren erfolgen. Je kleiner die Zahl der beteiligten Stellen, desto leichter ist es, die relevanten Prozesse zu digitalisieren und zu verknüpfen. Das fördert durch verlässliche, transparente Fristen eine schnelle Beschäftigungsaufnahme und entlastet Länder und Kommunen. Kernbestandteile des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sollten übernommen und neben Verfahrens- auch Liegezeiten reduziert werden. Erwerbs- und Fluchtmigrationsverfahren organisatorisch zu trennen, stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz von Migration. Wenn eine Zentralisierung von befristeten Folgeaufenthaltstiteln auf Bundesebene politisch nicht durchsetzbar ist, müssen mindestens Visa und Erstaufenthaltstitel gebündelt werden (sog. Option 2). Hier lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand Effizienzgewinne realisieren.
Die Work-and-Stay-Agentur muss regionale Ansprechpartner und Wechsel aus humanitären Aufenthaltserlaubnissen mitberücksichtigen. Die zentralen Ausländerbehörden in den Bundesländern können eine wichtige Brückenfunktion übernehmen die Work-and-Stay-Agentur schrittweise umzusetzen. Vorstellbar ist auch, dass einzelne Bundesländer bei der Umsetzung vorangehen und diese zusätzlich beschleunigen. Neben der Frage der Zentralisierung muss die Anbindung an den Deutschland-Stack verbindlich geregelt sein, um einheitliche Schnittstellen sicherzustellen. Arbeitgeber müssen als Verfahrensbeteiligte stärker eingebunden werden.
Fußnoten:
[1] Im Rahmen der Stakeholderbeteiligung sollen verschiedene Zentralisierungsoptionen aus einem Spektrum möglicher Optionen betrachtet werden. Betrachtet wird die Bearbeitung von Erst- und Folgeaufenthaltstiteln wie bisher bei den Ausländerbehörden (Option 1) oder die Bündelung Visa, Erstaufenthaltstitel und befristeten Folgeaufenthaltstiteln beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Option 4). Dazwischen liegen Optionen, nur bestimmte Folgeaufenthaltstitel zu bündeln (Option 3) oder lediglich Visa und Erstaufenthaltstitel zu zentralisieren (Option 2).
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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