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Entsendungen im Binnenmarkt mit digitalen Mitteln erleichtern

 

Entsendungen im Binnenmarkt mit digitalen Mitteln erleichtern

Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag (KOM (2024) 531 final) über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 („eDeclaration“)

März 2025

Ein einheitliches digitales EU-Entsendeformular („eDeclaration“) hat das Potenzial, die vorgeschriebenen Entsendemeldungen in der EU praktikabler und verhältnismäßiger zu gestalten. Die Unternehmen müssen nicht mehr über 300 verschiedene Meldepflichten und 27 unterschiedliche Meldeportale in den EU-Mitgliedstaaten bewältigen, um ihre Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt anbieten und Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen zu können. Der Gesetzgebungsvorschlag muss zügig und möglichst unverändert angenommen werden. Er leistet einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau-Ziel der Europäischen Kommission. Perspektivisch sind weitere Erleichterungen und Digitalisierungsschritte im EU-Rechtsrahmen zur Mitarbeiterentsendung notwendig.

Im Einzelnen

Eine einheitliche europaweite Entsendemeldung zügig realisieren, um erforderliche Dienstleistungen zu garantieren

Die Dienstleistungserbringung ist ein elementarer Teil des europäischen Binnenmarkts. Viele Unternehmen sind darauf angewiesen, hochspezialisierte Dienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat empfangen oder grenzüberschreitend anbieten zu können. Neben dem ohnehin schon komplexen EU-Rechtsrahmen werden Entsendungen zu häufig durch unkoordinierte nationale Maßnahmen erschwert: Die Mitgliedstaaten haben im Zuge der nationalen Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie unterschiedliche und stark voneinander abweichende Melde- und Dokumentationspflichten eingeführt, die sich europaweit auf insgesamt über 300 unterschiedliche Angaben summieren. Zudem müssen grenzüberschreitend tätige Unternehmen sich in den Meldeportalen aller Zielstaaten nach den jeweiligen nationalen Vorgaben registrieren und die systemischen Unterschiede verschiedener Meldeportale beherrschen. Eine EU-weite digitale Entsendemeldung mit einheitlichen Angaben würde diese rechtlichen und administrativen Hürden auf ein angemesseneres Niveau reduzieren. Der Vorschlag muss schnell durch den Rat der EU und das Europäische Parlament angenommen werden, um Entsendungen zu erleichtern und bürokratische Pflichten zurückzubauen.

Den balancierten Vorschlag möglichst unverändert annehmen

Der Kommissionsvorschlag ist aktuell der bestmögliche Kompromiss, der zugleich die betriebliche Praxis in den wichtigsten Problembereichen erleichtert, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und weiter effektive Kontrollen am Arbeitsplatz sowie einen hohen Schutz vor unfairer Konkurrenz im Binnenmarkt garantiert. Er ändert keine materiellen Vorgaben zum Entsenderecht, sondern adressiert allein die Digitalisierung und Vereinfachung von Meldewegen. Dadurch kann auch die Durchsetzung durch Behörden besser sichergestellt werden.

Der vorgeschlagene Rechtstext enthält wichtige Elemente, die für eine funktionierende eDeclaration notwendig sind:

  • ein einziges und mit dem Internal Market Information System („IMI“) verbundenes EU-Meldesystem, das bestehende nationale Meldesysteme für teilnehmende Mitgliedstaaten abschafft (Art. 1),
  • ein multilinguales Meldesystem (Art. 1),
  • ein kontobasiertes System, das die Speicherung, Änderung oder Wiederverwertung der Daten erlaubt (Art. 2),
  • ein standardisiertes Formular mit einem vereinheitlichten Datenset (Art. 4),
  • ein Verbot zusätzlicher Angaben (Art. 3),
  • ein teilnehmender Mitgliedstaat kann auch auf einige Angaben verzichten oder weniger Angaben verlangen (Art. 4).

Diese Elemente müssen im Gesetzgebungsverfahren behalten werden, um eine funktionierende und verhältnismäßige Entsendemeldung zu gewährleisten. Grundlegende Modifikationen an diesen Teilen des Rechtstexts würde den Mehrwert und Nutzen der eDeclaration gefährden. Zudem soll der Rechtstext nicht um weitere Aspekte, die keinen direkten Zusammenhang mit einem technischen Instrument haben, erweitert werden – etwa Kontrollen durch die Europäische Arbeitsbehörde oder je nach Mitgliedstaat unterschiedliche sektorale Ausnahmen.

Langfristiges Potenzial der eDeclaration entfalten

Der Gesetzgebungsvorschlag für eine europäische digitale Entsendemeldung ist ein erster Schritt, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu erleichtern. Den höchsten Mehrwert kann die eDeclaration nur dann entfalten, wenn Unternehmen in allen 27 Mitgliedstaaten von der digitalen Entsendemeldung profitieren. Es muss sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten teilnehmen. Bereits jetzt muss im Blick behalten werden, dass und wie die eDeclaration weiterentwickelt wird: So muss sie etwa mit der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung zusammengeführt und mit der europäischen digitalen Identität eIDAS verknüpft werden. Zudem muss eine EU-weite Entsende-/Mobilitätsapplikation entwickelt werden.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Europa
T +49 30 2033-1050
europa@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.

 

EU-Transparenzregister: 7749519702-29


Stellungnahme als PDF

BDA Stellungnahme: Verordnungsvorschlag über eine mit dem Binnenmarkt-informationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 („eDeclaration“) (März 2025)

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