Entlastungspotenzial für GKV-Finanzen stärker ausschöpfen – keine neuen Belastungen für Beitragszahlende schaffen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
20. April 2026
Zusammenfassung
Der vorliegende Referentenentwurf ist der überzeugendste Versuch zur Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit über 20 Jahren. Die Reform bietet die Chance, den kräftigen Beitragssatzanstieg der letzten Jahre zumindest zu stoppen. Zu begrüßen sind insbesondere das grundsätzliche Bekenntnis zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und zu einer Konzentration auf Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und wirtschaftlicher Erbringung.
Vom Entlastungspotenzial, das die Finanzkommission Gesundheit im Vorfeld aufgezeigt hat, bleibt allerdings allein im nächsten Jahr mehr als die Hälfte ungenutzt. Die Chance, die viel zu hohen Beitragssätze zur Krankenversicherung endlich auch wieder zu senken, darf aber nicht vertan werden. Deshalb muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch deutlich nachgelegt werden.
Kontraproduktiv sind die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Anhebung der Beiträge für Mini- und Midijobs. Beide Maßnahmen konterkarieren das Ziel, die Lohnzusatzkosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Die FinanzKommission Gesundheit hat mit überzeugenden Argumenten ausdrücklich davon abgesehen, eine höhere Beitragsbemessungsgrenze zu empfehlen. Zudem ist der vorgeschlagene allgemeine Beitragssatz für Minijobbende unangemessen hoch. Da Minijobbende keinen Krankengeldanspruch haben, wäre allenfalls der ermäßigte Beitragssatz, der auch bei anderen Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, vertretbar.
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten sollte – abgesehen von Zeiten des Elterngeldbezugs – vollständig abgeschafft werden. Zumindest sollten die hierzu von der Kommission vorgelegten Vorschläge umgesetzt werden. Durch die nun jedoch vorgesehenen zusätzlichen Ausnahmen wird viel Entlastungspotenzial verschenkt und die Umsetzung bürokratisch aufwändiger. Verfehlt ist auch, dass die Finanzierung der Krankenversicherung von Ehegatten – anders als von der Kommission empfohlen – nicht vom Arbeitsverhältnis gelöst werden soll, sondern ein zusätzlicher lohnbezogener Beitrag erhoben werden soll. Das bedeutet eine deutliche Abschwächung der sonst möglichen positiven Erwerbsanreize für die nicht erwerbstätigen Ehegatten und sogar weniger Erwerbsanreize für die erwerbstätigen Ehegatten, deren Gehalt beim geplanten Start der Neuregelung im Jahr 2028 mit demotivierend hohen Sozialbeiträgen von mehr als 47 % (!) belastet würde.
Darüber hinaus muss der Bund endlich seinen Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden nachkommen. Die FinanzKommission Gesundheit hatte dies explizit empfohlen. Gerade vor dem Hintergrund, dass diese Empfehlung das größte Entlastungspotenzial für die Beitragszahler hätte, ist die Nichtumsetzung unverständlich.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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