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Abbau von Regulierung – wenn nicht jetzt, wann dann?!

BDA-Positionspapier aus dem Fachbereich Arbeitsrecht und Tarifpolitik
 

Abbau von Regulierung – wenn nicht jetzt, wann dann?!

Zentrale Forderungen zu Bürokratieabbau und Bürokratieverhinderung

16. Mai 2025

Zusammenfassung

Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission haben dem Bürokratieabbau priorisiert – ein längst überfälliger Schritt. Deutschland entgehen jedes Jahr 146 Mrd. € an Wirtschaftsleistung allein durch bürokratischen Aufwand.[1] Das entspricht nahezu der Höhe der größten Position im Bundeshaushalt 2024: dem gesamten Haushalt des BMAS.

Aus Sicht der deutschen Unternehmen ist der Bürokratieabbau das drängendste Thema. Denn Deutschland fällt im internationalen Wettbewerb weiter zurück und Angestellte verbringen inzwischen fast 25 % ihrer Arbeitszeit mit bürokratischen Tätigkeiten.[2] Regulierung ist zu der größten Schwäche Deutschlands geworden.

Besonders drängend ist der Handlungsbedarf für den Mittelstand als tragender Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von Bürokratie im Verhältnis deutlich stärker betroffenen als Großunternehmen. Dabei könnten sie oftmals mittels Schwellenwerten vom Geltungsbereich bürokratischer Pflichten ausgenommen werden, ohne den Gesetzeszweck zu gefährden. Um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, sollten Fachkreise, Verbände und Unternehmen eine zentrale Rolle beim Bürokratieabbau und der Bürokratieverhinderung einnehmen.

Durch eine frühere Beteiligung der Praxis im Gesetzgebungsverfahren können Folgekosten frühzeitig ermittelt und minimiert werden. So gelingt es, bürokratischen Aufwand bereits vor seiner Entstehung zu verhindern. Bereits bestehender bürokratischer Aufwand kann mit Praxischecks ermittelt werden. Sie sollten zügig auch in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) aufgenommen werden, um sie nachhaltig in den Ministerien zu etablieren und den Bürokratieabbau ressortübergreifend voranzutreiben.

Bürokratieabbau

Berichts-, Informations- und Dokumentationspflichten binden in erheblichem Umfang personelle und finanzielle Ressourcen, die zur Erfüllung des Kerngeschäfts fehlen. 

Wo Schriftformerfordernisse bestehen, sind die Digitalisierungs- und damit auch Automatisierungsmöglichkeiten begrenzt. Während beispielsweise der Arbeitsvertrag bereits rein digital geschlossen werden kann, muss der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gegenüber dem Arbeitnehmer in Wirtschaftszweigen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Bsp.: Baubranche) weiterhin schriftlich erfolgen. Das Nachweisgesetz sollte generell den Nachweis in Textform ermöglichen. Auf diese Weise werden über 7 Mio. Beschäftigte in die Möglichkeiten der Digitalisierung einbezogen. Dies würde im Hinblick auf den Anteil von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland, der in diesen Branchen tätig ist, eine enorme Vereinfachung der Einstellungsverfahren bewirken. 

Der Staat muss Investitionen in die deutsche Wirtschaft und Infrastruktur unterstützen, indem die Investitionsbedingungen verbessert werden. Wichtige Vorhaben dürfen nicht durch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollten insbesondere Stichtagsregelungen und Vollständigkeitsfiktionen, aber auch Genehmigungsfiktionen eingesetzt sowie gerichtliche und außergerichtliche Prozesse und Verfahren beschleunigt werden.

Die Betriebsbeauftragten sind Ausdruck der bürokratischen Durchsetzung des Rechts. Regulierung darf nicht zum Selbstzweck werden und als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dienen. Die durch überbordende Regulierung gebundene Arbeitskraft kann an vielen Stellen sinnvoller eingesetzt werden. Die Streichung von 25 Beauftragten des Bundes wurde bereits vom Kabinett beschlossen. Mit diesem Tempo muss auch die Reduktion der Anzahl und Aufgaben der Betriebsbeauftragten umgesetzt werden.

Voraussetzung für einen effektiven Bürokratieabbau ist ein Bürokratenabbau in Ministerien und Verwaltung. Nur wer Bürokratieabbau denkt und anspricht, wird ihn tatsächlich umsetzen. Wir brauchen eine Verschlankung der Strukturen wie auch ein drastisches Umdenken bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung.

Bürokratieverhinderung

Zum Bürokratieabbau gehört, neue Regulierung zu verhindern. Besonders drängend ist dies angesichts des drohenden Bürokratieaufwands aus Europa. Allein durch die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie werden jährlich mit Bürokratiekosten von 1,6 Mrd. € belastet. Hinzu kommt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 847 Mio. €.[3] Mit dem nächsten Omnibus-Vorschlag müssen daher EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die EU-Lieferkettenrichtlinie und die EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie auf den Prüfstand gestellt werden. Gleichzeitig sollte sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine zügige Verabschiedung des europäischen Omnibus-I-Vorschlags einsetzen, um vorab ein Mindestmaß an Erleichterungen für die Unternehmen zu erreichen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer wachstumsfreundlichen Politik, die auf eine Reduzierung übermäßiger Regulierung auf europäischer Ebene abzielt.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht im Widerspruch zu dem vielfach erklärten Ziel eines wirksamen Bürokratieabbaus. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung ist die Wahrung der Tarifautonomie. Dazu zählt insbesondere die Angemessenheitsvermutung von Tarifverträgen zu erhalten. Tarifverträge sind das Ergebnis autonomer Verhandlungen der Sozialpartner und gewährleisten bereits heute eine diskriminierungsfreie, transparente und geschlechtsneutrale Vergütung. Zugleich sollten Überschneidungen mit den Informations-, Dokumentations- und Berichtsanforderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie vermieden werden. Diese gehen bereits jetzt weit über das Ziel hinaus, tatsächliche Entgeltungleichheit zu beseitigen. Unabhängig davon, ob eine konkrete Benachteiligung vorliegt, müssen Unternehmen nach der Richtlinie aufwendige Verfahren zur Nachweisführung und Offenlegung einhalten – ein organisatorischer Aufwand, der insbesondere für mittelständische Betriebe kaum zu bewältigen ist. Ziel muss eine pragmatische, praxistaugliche und bürokratiearme Ausgestaltung sein, die den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen auf ein Minimum reduziert. Unternehmen dürfen nicht unnötig mit operativen Prozessen belastet werden, wenn diese nicht zur Lösung der eigentlichen Ursachen von Entgeltunterschieden beitragen. Ein wesentlicher Teil der bestehenden Lohnlücken ist auf erwerbsbiografische Unterschiede zurückzuführen - etwa durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeittätigkeit. Diese strukturellen Fragen lassen sich nicht durch zusätzliche Berichtspflichten auf Unternehmensebene lösen.

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in nationales Recht – geplant als Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung – ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Unternehmen werden mit zusätzlichen Sorgfalts- und damit Überwachungspflichten konfrontiert, deren praktischer Nutzen oft unklar bleibt. Hinzu kommt: Die Pflichten binden personelle und finanzielle Ressourcen, die im operativen Geschäft fehlen – besonders bei KMU. Um dem bestehenden Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt entgegenzuwirken, muss sichergestellt werden, dass die nationale Umsetzung nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehen. Eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ist daher dringend erforderlich.

Fußnoten:

[1] ifo Institut, Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand (2024), S. 9.

[2] Ifo Institut, Firmenbefragung zum Thema Bürokratie (2024), S. 8.

[3] NKR, Jahresbericht 2024, S. 75.

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Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik
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arbeitsrecht@arbeitgeber.de

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

BDA Positionspapier: Zentrale Forderungen zu Bürokratieabbau und Bürokratieverhinderung (Mai 2025)

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