Osnabrück-Erklärung zur Stärkung der europäischen Berufsbildung verabschiedet
In einer Zeremonie im Vorfeld zur Videokonferenz der EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister wurde die sogenannte Osnabrück-Erklärung verabschiedet – unter Einbeziehung der europäischen Sozialpartner.
Ziel der Osnabrück-Erklärung ist es, den Kopenhagen-Prozess als gemeinsame Plattform zu revitalisieren, um die berufliche Aus- und Weiterbildung fit für die Zukunft zu machen und damit Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Der Kopenhagen-Prozess ist ein fester Bestandteil der freiwilligen europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Die beteiligten Akteure umfassen die nationalen Bildungsministerinnen und -minister, die Europäische Kommission und die EU-Sozialpartner. Die diesjährige Erklärung wurde zudem von den EU-Ausbildungsverbänden und Organisationen der Lernenden unterstützt: Sie legen durch gemeinsame Erklärungen neue Leitlinien für die verstärkte Kooperation fest. Der Prozess wurde seit 2002 mehrfach erneuert und weiterentwickelt.
- wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit steigern,
- gemeinsam Weiterbildungskultur aufbauen,
- Nachhaltigkeit in der Berufsbildung verankern,
- die internationale Dimension der Berufsbildung mit grenzüberschreitender Mobilität fördern und stärken.