Neuer Vorstoß für mehr „Demokratie am Arbeitsplatz“ in der EU


BDA AGENDA 16/21 | BERICHT AUS BRÜSSEL

Neuer Vorstoß für mehr „Demokratie am Arbeitsplatz“ in der EU

Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wurde ein Vorschlag für die EU-weite Ausweitung der Mitbestimmungsrechte vorgelegt. Insbesondere wird eine Überarbeitung und Ausweitung der sogenannten Europäischen Betriebsräte-Richtlinie gefordert.

Am 1. Juli 2021 hat die deutsche SPD-Europaabgeordnete Gabriele Bischoff ihren Entwurf für einen Bericht zu „Demokratie am Arbeitsplatz“ im EP-Beschäftigungsausschuss vorgelegt.

Der Entwurf enthält Forderungen, die in vielen Bereichen zu spürbaren Verschärfungen der bestehenden Reglungen führen würden. Insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts wird eine Ausweitung der bestehenden Mitbestimmungsrechte gefordert: etwa durch eine Einführung von EU-Mindestvorschriften für die Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten, durch die Senkung von Schwellenwerten für Mitarbeitendenvertretungen auf Aufsichtsratsebene sowie eine Erhöhung des Anteils der Mitarbeitendenvertretenden in den Aufsichtsgremien. Zusätzlich sollen bis 2030 mindestens 80 Prozent der EU-Unternehmen Vereinbarungen über nachhaltige Unternehmensführung unterliegen. Aber auch die Forderungen an die Kommission fallen umfangreich aus: So soll die EU-Kommission eine Richtlinie über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln vorlegen.

Im Kern stellt der Berichtsentwurf die Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung dar. Verkannt wird dabei, dass eine Ausweitung der Mitbestimmung dem erfolgreichen europäischen Verhandlungsmodell widerspricht und viele Mitgliedstaaten einer solchen Ausweitung äußerst kritisch gegenüberstehen oder diese gar ablehnen.

Der nicht rechtsverbindliche Bericht wird nun im Beschäftigungsausschuss beraten und frühestens im Herbst durch das Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden. Ob die EU-Kommission die Initiative aufgreift und legislative Schritte vorschlägt, bleibt abzuwarten.