Neue Schwerpunkte im Arbeitsschutz


BDA AGENDA 15/21 | BERICHT AUS BRÜSSEL | 8. Juli 2021

Die Europäische Kommission hat einen neuen Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 vorgelegt. Er widmet sich nicht nur Zielen wie der Prävention von Unfällen und der Vermeidung von Berufskrankheiten, sondern blickt auch in die Zukunft: auf den Wandel der Arbeitswelt und die Vorbereitung auf künftige Krisen.

Die Anzahl an tödlichen Arbeitsunfällen in der EU ist zwischen 1994 und 2018 um etwa hat 70 Prozent zurückgegangen. Mit ihrem Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz setzt die Kommission nun neue Schwerpunkte im Arbeitsschutz für die kommenden Jahre. Diese Schwerpunkte – etwa durch ein Tätigwerden mittels Richtlinien, Initiativen oder Empfehlungen – bilden den Rahmen für Vorschriften, die von jedem Staat der EU in Eigenregie erlassen werden. Der Leitgedanke der Kommission ist dabei, dass Arbeitsschutz, der in der gesamten EU die gleichen Ziele verfolgt, nicht nur hilft Arbeit effizienter und sicherer zu machen. Er sorgt auch für Fairness im Binnenmarkt, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit Europas und trägt dazu bei, dass Europa nach wie vor die attraktivsten Arbeitsplätze bietet.

Der Fortschritt in der Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt grundlegend. Die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien entstanden meist vor gut 30 Jahren und spiegeln damit nach Ansicht der Kommission die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht immer wider. Der Strategische Rahmen kündigt deshalb etwa eine Revision der Arbeitsplatz- und der Bildschirmrichtlinie an – die Kommission will ihre Vorschläge dazu bis 2023 vorstellen. Der dreigliedrige Austausch zwischen den europäischen Sozialpartnern und den Regierungen hat dazu nun begonnen.

Noch wichtiger ist die Rolle der Sozialpartner bei der im Strategischen Rahmen diskutierten Frage der Telearbeit und des – etwa durch das Europäische Parlament geforderten – Rechts auf Nichterreichbarkeit. Nationale Sozialpartnerlösungen zum mobilen Arbeiten stellen immer wieder ihren Erfolg unter Beweis. Die EU vertraut daher zurecht darauf, dass die Sozialpartner sowohl europäisch als auch in den Mitgliedstaaten die Kompetenz haben, passende Lösungen dazu zu finden. Auf europäischer Ebene gingen die Sozialpartner mit ihrem Digitalisierungsabkommen mit gutem Beispiel voran.

Neben den Themen Prävention, Vorsorge und Wandel behandelt der Strategische Rahmen auch die Vorbereitung auf künftige Krisen: etwa die Ausarbeitung eines Notfall-Plans und Leitlinien für potenzielle Gefahren. Die Mitgliedstaaten selbst sind aufgerufen einen Mechanismus zu entwickeln, der eine bessere Koordination zwischen den Behörden für öffentliche Gesundheit und Arbeitsschutz ermöglicht. Sie sollen ihre Arbeitsschutzstrategien im Einklang mit dem strategischen Rahmen und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weiterentwickeln. Der gesamte Strategische Rahmen ist somit maßgeblich von der Umsetzung auf nationaler Ebene abhängig.