Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber zu Inklusion zum Jahresbeginn gestartet


BDA AGENDA 01/22 | EXTRA DER WOCHE | 13. Januar 2022
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2022 neue „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ eingeführt. Diese sollen eigeninitiativ auf Betriebe zugehen und sie zur Ausbildung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren, beraten und unterstützen.

Die BDA setzt sich bereits seit einigen Jahren für die Schaffung von Inklusionslotsen für Arbeitgeber ein, die Unternehmen durch den Förderdschungel der verschiedenen Rehaträger führen.

Mitte letzten Jahres wurde nun mit dem Teilhabestärkungsgesetz der neue § 185a SGB IX eingeführt. Dieser schafft sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Diese einheitlichen Ansprechstellen sollen auf Arbeitgeber zugehen und sie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Außerdem sollen sie zu allen Fragen zu Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung informieren, beraten und unterstützen. Diese Lotsen sollen ein flächendeckendes, trägerunabhängiges Netzwerk bilden.

Die Beauftragung der „Einheitlichen Ansprechstellen“ erfolgt durch die Integrations- und Inklusionsämter, die über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine Empfehlung veröffentlicht haben. Die BDA hat sich für eine praxisorientierte und möglichst einheitliche Umsetzung sowie transparente Kriterien für die Beauftragung eingesetzt. Dabei war insbesondere wichtig, darauf hinzuwirken, dass Träger beauftragt werden, die auch tatsächlich geeignet sind, die in § 185a SGB IX beschriebenen Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen. Dies können - wie es das Gesetz vorsieht - neben den Integrationsfachdiensten auch andere Träger sein.

Es werden nicht in allen Regionen für Unternehmen bereits zum 1. Januar 2022 „Einheitliche Ansprechstellen“ zur Verfügung stehen. Die Beauftragung erfolgt jetzt nach und nach. Unternehmen finden die für sie zuständigen Ansprechstellen demnächst auf der Webseite der BIH. Wir werben dafür die „Einheitlichen Ansprechstellen“ und ihre Dienstleistungen aktiv zu nutzen.