Europäische Sozialpartner beraten über Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit


BDA AGENDA 05/21 | BERICHT AUS BRÜSSEL

Die Europäische Kommission hat am 24. Februar 2021 die erste Phase der Sozialpartnerkonsultation zu möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit eingeleitet. Selbstständige seien derzeit von der Mehrzahl der bestehenden EU-Gesetzgebung in diesem Bereich ausgeschlossen.

Die europäischen Sozialpartner – BusinessEurope, SMEUnited, SGI Europe und der EGB – haben nun sechs Wochen Zeit, über den Themenbereich zu beraten und der Kommission eine Antwort zukommen zu lassen. Die BDA wird sich bei BusinessEurope intensiv einbringen. Kommt die Kommission nach Prüfung der Antworten der Sozialpartner zu dem Schluss, dass Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht, wird sie eine zweite Phase der EU-Sozialpartnerkonsultation einleiten. Falls die Sozialpartner nicht in Verhandlung treten möchten, wird die Kommission bis zum Ende des Jahres selbst eine Initiative vorlegen.

Im Konsultationsdokument der Kommission wird dargestellt, dass die Komplexität von Plattformarbeit innerhalb der EU – im Hinblick auf Arbeitsformen, Geschäftsmodelle und unterschiedliche nationale Antworten – für rechtliche Unsicherheiten sorge. Dies betreffe vor allem die Bereiche: Beschäftigungsstatus, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Sozialschutz, algorithmisches Management, grenzüberschreitende Aspekte in der Besteuerung und bei Sozialabgaben, Weiterbildung sowie Kollektivvertretung und Tarifverhandlungen.

Für eine EU-Initiative könnten verschiedene EU-Instrumente in Betracht gezogen werden: sowohl legislative Instrumente, als auch nicht-legislative Instrumente wie etwa die Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters, Leitlinien zur Gewährleistung fairer Plattformarbeit oder gar ein Paket aus unterschiedlichen Instrumenten.

Offen ist auch der mögliche Geltungsbereich einer Initiative: Würde sie sich auf alle Plattformbeschäftigten, unabhängig vom Beschäftigungsstatus, oder nur auf Plattformarbeitnehmer erstrecken? Würde sie sich auf alle in der EU aktiven digitalen Arbeitsplattformen oder auf bestimmte Arten von Plattformarbeit oder Plattformgeschäftsmodelle konzentrieren?

Mögliche EU-Maßnahmen sollten laut der Kommission auf folgende Ziele eingehen:

  • Sicherstellung einer korrekten Klassifizierung des Beschäftigungsstatus,
  • Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen für alle,
  • Zugang zu Tarifverhandlungen und kollektiven Rechten,
  • Gewährleistung des Schutzes vor wirtschaftlichen und sozialen Risiken,
  • Förderung eines Ansatzes zur automatisierten Entscheidungsfindung,
  • Förderung der grenzüberschreitenden Fairness bei der Plattformarbeit,
  • Ausstattung von Plattformbeschäftigten mit Tools, um ihre Karriere zu gestalten und Zugang zu beruflicher Entwicklung zu haben.