Eine „Wirtschaftsagenda 2030“ für die Zukunft Europas


BDA AGENDA 18/21 | Thema der Woche | 19. August 2021

Während der Bundestagswahlkampf in die heiße Phase geht, lohnt es sich, den Blick auf ein europäisches Thema zu richten – die Konferenz zur Zukunft Europas. Eine Kernforderung der deutschen Arbeitgeber: Eine „Wirtschaftsagenda 2030“ muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Der Wiederaufbau nach der Covid-19-Pandemie ist ein guter Zeitpunkt, damit anzufangen.

Am 9. Mai 2021 fiel der offizielle Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas. Die Bürgerinnen und Bürger der EU sind bis ins kommende Jahr hinein aufgerufen, die künftigen Herausforderungen und Prioritäten Europas zu erörtern und ihre Wünsche für die Zukunft der Europäischen Union zu artikulieren. Ein Beginn der Konferenz inmitten einer Phase, in der wir uns alle damit beschäftigen, wie wir nachhaltig die Corona-Krise hinter uns lassen, könnte passender nicht sein.

Die BDA hat ein Positionspapier zur Zukunft Europas vorgelegt und wird sich in den kommenden Monaten intensiv in die Diskussion einbringen. Allen Ideen ist ein Ziel gemein: Mit einer „Wirtschaftsagenda 2030“ sollte Europa die Weichen stellen, um auch in Zukunft ein starker, wettbewerbsfähiger Standort zu sein. Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, mit denen die EU-Mitgliedstaaten die finanziellen Mittel des Wiederaufbauinstruments „Next Generation“ einsetzen, müssen zu einem Motor für die Wirtschaft werden. Dort werden Arbeitsplätze geschaffen, dort entstehen Innovationen, dort liegt der Schlüssel für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Das bedeutet auch, dass die Sozialpolitik in den Mitgliedstaaten einen beschäftigungsfreundlichen Ansatz verfolgen muss. Es geht nicht zusammen, Finanzmittel für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf den Weg zu bringen, aber gleichzeitig den Unternehmen immer mehr Belastungen und Bürokratie aufzuerlegen. Zumal es für ein starkes soziales Europa keine neue EU-Regulierung braucht: Die Sozialpartner wissen selbst am besten, was Beschäftigten und Unternehmen hilft. Und die Kernziele des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte – hohes Beschäftigungsniveau, Teilnahme an Bildung und Qualifikation, Verringerung von Armut – teilen sie ohnehin, auch ohne europapolitische Vorgaben.

Ein sozial starkes Europa kann nur durch ein wirtschaftlich starkes Europa erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollte sich die „Wirtschaftsagenda 2030“ darauf konzentrieren, den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter zu machen: Abbau von Hindernissen im gemeinsamen Binnenmarkt, Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, Bürokratieentlastung und „one in, one out“, flexible Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gestaltungsspielräume und Unterstützung für die Sozialpartner in den Mitgliedstaaten, Investitionen in Bildung und Innovationsfähigkeit – und über allem das viel zitierte Credo „groß in großen, klein in kleinen Fragen“.