Engagement der Arbeitgeberverbände bei den Vereinten Nationen verstärken
Die Vereinten Nationen (UN) sind ein wichtiges Forum in den internationalen Beziehungen. Mit 193 Ländern gehören heute fast alle Staaten der Welt den UN an. Die Vereinten Nationen engagieren sich in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung. Die Weltorganisation wurde am 25. Oktober 1945 gegründet. Die rechtliche Grundlage der UN ist die Charta der Vereinten Nationen.
Die Generalversammlung ist das Plenum der Vereinten Nationen und stellt den Mittelpunkt der Organisation dar. Hier sind alle Mitgliedstaaten mit jeweils einer Stimme vertreten. Als „Parlament der Nationen“ ist sie gleichzeitig das wichtigste Forum der weltpolitischen Diskussion.
Für die Arbeit der BDA sind insbesondere der Wirtschafts- und Sozialrat und der Menschenrechtsrat wichtig, da diese Organe der UN im Bereich der allgemeinen Achtung der Menschenrechte zuständig sind. Der Menschenrechtsrat wurde 2006 eingerichtet und ersetzte damit die zuvor 60 Jahre bestehende Menschenrechtskommission. Neben der Ausarbeitung neuer Menschenrechtsinstrumente hat der Menschenrechtsrat die Aufgabe, die Lage der Menschenrechte weltweit zu beobachten und mit Resolutionen oder der Berufung von Sonderberichterstattern auf länder- und themenspezifische Menschenrechtsproblematiken aufmerksam zu machen.
Die Menschenrechte und die internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen verpflichten in erster Linie die Staaten. Die Unternehmen sind keine direkten Adressaten der Menschrechte. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterscheiden klar zwischen der Verantwortlichkeit der verschiedenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Den Unternehmen kommt aber eine gesellschaftliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der ILO zu.
Für die Menschenrechte der zweiten Generation – die wirtschaftlichen und sozialen Rechte - spielt der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UN-Sozialpakt) eine wichtige Rolle. Die Einhaltung der Vertragspflichten und die Umsetzung des Sozialpakts erfolgen durch einen UN-Expertenausschuss in der Regel im Rahmen zweier Mechanismen: das Staatenberichtsverfahren und das Individualbeschwerdeverfahren. Die Öffnung des Individualbeschwerdeverfahrens für Personen oder Personengruppen wie z.B. Nichtregierungsorganisationen kann dennoch zu Auswirkungen für die Unternehmen führen, insbesondere bezüglich der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Beim UN-Gipfel am 25. September 2015 wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, die eine Transformation, hin zu nachhaltigem Wirtschaften, Klimaschutz und gesellschaftlicher Entwicklung mittels 17 Zielen (Sustainable Development Goals) bezweckt. Für die BDA ist das Ziel 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ von besonderer Bedeutung. Die Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation, als UN-Sonderorganisation, dient auch in besonderer Weise zur Erreichung dieses Zieles der UN-Agenda.
Die Agenda 2030 legt nicht nur Ziele fest, sondern auch, wie der Fortschritt hin zu
diesen Zielen überprüft werden soll. Der Überprüfungsmechanismus besteht aus dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (High-level Poli-
tical Forum for Sustainable Development), das sich zum weltweit wichtigsten Gremium der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung entwickelt hat. Es tritt jedes Jahr auf ministerieller Ebene unter der Schirmherrschaft des UN-Wirtschafts- und Sozialrats zusammen.
Um die Präsenz und den Einfluss der Arbeitgeber als globale Stimme der Wirtschaft im Rahmen ihres eigenen Mandats (Beschäftigung und Sozialpolitik sowie Menschenrechte) in den unterschiedlichen Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen zu verstärken, engagiert sich die BDA dafür, dass die Internationale Arbeitgeberorganisation (IOE) den ständigen Beobachterstatus in der UN-Generalversammlung erhält.