Entlastungspotenzial für GKV-Finanzen stärker ausschöpfen – keine neuen Belastungen für Beitragszahlende schaffen
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
18. Juni 2026
Zusammenfassung
Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste überzeugende Versuch seit über 20 Jahren, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Zu begrüßen sind insbesondere die Annäherung an eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und eine stärkere Konzentration auf Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und wirtschaftlicher Erbringung.
Vom Entlastungspotenzial, das die FinanzKommission Gesundheit aufgezeigt hat, bleibt allerdings allein im nächsten Jahr mehr als die Hälfte ungenutzt. Es ist zudem von ursprünglich 19,6 Mrd. € im Referentenentwurf weiter auf 16,3 Mrd. € im Gesetzentwurf geschrumpft. Die Chance, die viel zu hohen Beitragssätze zur Krankenversicherung endlich auch wieder zu senken, darf nicht vertan werden. Deshalb muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch deutlich nachgelegt werden.
Das gilt ganz besonders, weil die Ausgaben auch nach Gesetzentwurf weiter stärker steigen würden als Löhne und Gehälter. Die angekündigte Beitragssatzstabilität wird durch Mehrbelastungen der Arbeitgeber erkauft. Die Beitragsbelastung der Arbeitgeber steigt als Folge der geplanten Mehrbelastungen im kommenden Jahr in gleichem Umfang wie bei einer Beitragssatzanhebung um 0,4 Prozentpunkte auf 18,1 %.
- Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wird die Arbeitgeber mindestens mit 1,3 Mrd. € zusätzlich belasten. Von ihr hatte die FinanzKommission Gesundheit ausdrücklich abgeraten, u. a. wegen der Nachteile für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Beiträge für Beschäftigte, die oberhalb der Beitragsmessungsgrenze liegen, werden dadurch im Ergebnis im kommenden Jahr um 10 % teurer.
- Die geplante kräftige Anhebung der Beiträge für Minijobs um 15 % wird die Arbeitgeber um 1,9 Mrd. € zusätzlich belasten. Durch sie wird ein wichtiges Flexibilitätsinstrument im deutschen Arbeitsmarkt geschädigt. Zudem sollen auch Midijobs verteuert werden.
Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Mrd. € ist faktisch eine Beitragserhöhung zulasten der Arbeitgeber und Beschäftigten. Der Bundeshaushalt wird so ein weiteres Mal auf Kosten der Beitragszahlenden saniert. Darüber hinaus muss der Bund endlich seinen Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden nachkommen. Die FinanzKommission Gesundheit hatte dies explizit empfohlen. Gerade vor dem Hintergrund, dass diese Empfehlung das größte Entlastungspotenzial für die Beitragszahlenden hätte, ist die Nichtumsetzung ärgerlich. Die jetzt vorgesehene Anhebung der Beiträge des Bundes für Bürgergeldbeziehende reicht bei Weitem nicht aus, um die Kosten der GKV für Bürgergeldbeziehende zu decken.
Die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten greift zu kurz. Sie sollte – abgesehen von Zeiten des Elterngeldbezugs – vollständig abgeschafft werden. Zumindest sollten die hierzu von der Kommission vorgelegten Vorschläge umgesetzt werden. Durch die nun vorgesehenen zusätzlichen Ausnahmen wird viel Entlastungspotenzial verschenkt und die Umsetzung bürokratisch aufwändiger. Verfehlt ist auch, dass bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten – anders als von der Kommission empfohlen – keinen eigenen Beitrag zahlen sollen, sondern ihre beschäftigten Ehepartner einen höheren Beitrag von ihrem Gehalt zahlen müssen. Das bedeutet eine deutliche Abschwächung der sonst möglichen positiven Erwerbsanreize für die nicht erwerbstätigen Ehegatten und sogar weniger Erwerbsanreize für die erwerbstätigen Ehegatten, deren Gehalt beim geplanten Start der Neuregelung im Jahr 2028 mit demotivierend hohen Sozialbeiträgen von mehr als 47 % (!) belastet würde.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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