

BDA zur Reform der Sicherheitsbeauftragten:
Wichtiger erster Schritt für wirksamen Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Berlin, 13. Februar 2026. „Die Arbeitgeber begrüßen die Reformpläne des Bundesarbeitsministeriums, mit denen Unternehmen bei der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten spürbar entlastet werden sollen. Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einem wirksamen Bürokratierückbau im Arbeitsschutz.
Die Reform sieht vor, dass künftig rund 123.000 weniger Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Für die Wirtschaft ergibt sich daraus eine jährliche Entlastung von immerhin rund 135 Millionen Euro.
Am hohen Arbeitsschutzniveau in unserem Land ändert sich durch die Reform nichts. Alle gesetzlichen Schutzvorschriften bleiben unverändert bestehen. Insbesondere wird es auch künftig in jedem Betrieb bereits ab dem ersten Beschäftigten eine sicherheitstechnische Betreuung geben.
Die BDA sieht in der Reform und der Heraufsetzung der Bestellpflicht der Sicherheitsbeauftragten auf 50 Beschäftigte ein wichtiges Signal für eine zeitgemäße, praxisnahe Ausgestaltung des Arbeitsschutzes. Vor allem kleine Unternehmen sollen von unnötigem Verwaltungsaufwand befreit werden.
Wichtig ist, dass die geplante Entlastung nicht durch neue Belastungen teilweise wieder zunichte gemacht wird. Kontraproduktiv ist daher, dass nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums ein Teil der Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten künftig erstmals einen Sicherheitsbeauftragten bestellen muss. Bürokratierückbau hat nur einen positiven Effekt, wenn nicht zeitgleich neue Bürokratie geschaffen wird.
Mit der geplanten Anpassung setzt das Bundesarbeitsministerium einen zentralen Vorschlag der BDA um. Weitere Schritte zu einem umfassenden Bürokratierückbau im Arbeitsschutz müssen folgen.“



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