EU-Arbeitsmobilität ermöglichen – wettbewerbsfähig, digital, flexibel
Positionspapier zum geplanten Paket für faire Arbeitskräftemobilität der Europäischen Kommission
Januar 2026
Zusammenfassung
Das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit und des Bürokratieabbaus muss endlich auch im Bereich der EU-Arbeitsmobilität konsequent verfolgt werden. Die bisherigen Vorschläge der Europäischen Kommission greifen zu kurz. Es braucht ein gezieltes arbeitsmarktpolitisches Omnibus-Paket, das die bestehenden Belastungen reduziert und die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Mobilität im Binnenmarkt stärkt. Vielfach schaffen die von der Kommission geplanten Vorhaben im Paket für faire Arbeitskräftemobilität weitere Belastungen statt Entlastungen.
Arbeitsmobilität und Dienstleistungserbringung gehören zu den Grundfreiheiten des Binnenmarkts, die sich nicht voll entfalten können. Die Zeit drängt – europäische Belastungen für Unternehmen wachsen weiter. Gerade für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden noch keinerlei ambitionierte Schritte unternommen, um das Bürokratie-Abbauziel von 25 % zu erreichen. Hier muss ein Arbeitsmarkt-Omnibus ansetzen: Er hat das Potenzial, überflüssige Berichtspflichten und lähmende administrative Hürden gezielt zu reduzieren, ohne EU-weit geltende hohe Schutzstandards zu gefährden.
Im Paket für faire Arbeitskräftemobilität sind folgende Punkte potenziell entlastend für Unternehmen und müssen gezielt vorangebracht werden:
- Die Sozialversicherungskoordination – insbesondere die Ausstellung, Mitführung und Kontrolle der A1-Bescheinigung – muss durch den Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPass) und die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) zügig digitalisiert und spürbar vereinfacht werden.
- Es braucht endlich ein einheitliches digitales EU-Entsendeformular („eDeclaration“), um die Dienstleistungsfreiheit zu stärken und eine rechtssichere Entsendung zu ermöglichen. Mittelfristig müssen ESSPass und eDeclaration zusammengeführt werden.
- Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen müssen europaweit schneller, transparenter und vollständig digitalisiert werden. Hierfür braucht es Vereinfachungen bei Qualifikationsnachweisen.
- Die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende mobile Arbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen klar, praktikabel und unionsweit einheitlicher werden.
Neue Belastungen für Unternehmen drohen hingegen durch folgende Pläne der Kommission und müssen dringend vermieden werden:
- Flexible, grenzüberschreitende Unterauftragsvergaben müssen weiter ohne jede künstlich begrenzte Unterauftragsketten oder zusätzliche unverhältnismäßige Haftungs- oder Registerpflichten möglich sein. Eine rechtliche Beschränkung der Unterauftragsvergabe durchtrennt Wertschöpfungsketten und widerspricht der Vertragsfreiheit.
- Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) sollte sich auf ihre Kernaufgabe als zentrale Informationsstelle konzentrieren und Unternehmen sowie Beschäftigten verlässliche, praxisnahe Orientierung bieten. Dieser Pflicht kommt sie unzureichend nach, eine Ausweitung ihrer Zuständigkeiten ist nicht zielführend.
- Bei der Entsendung von Drittstaatsangehörigen im Binnenmarkt muss die Kommission für Rechtssicherheit sorgen. Sie darf aber nicht weitere restriktive Vorgaben machen, die bei EU-Unternehmen angestellte Drittstaatsangehörige in ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit bremsen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de
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