bda-arbeitgeber-logo-inversbda-arbeitgeber-logobda-arbeitgeber-logo-inversbda-arbeitgeber-logo-invers
MENUMENU
  • THEMEN
        • THEMEN IM FOKUS
        • Beschäftigung & Arbeitsmarkt
          • Arbeitsmarktpolitik
          • Betriebliche Personalpolitik
          • Chancengleichheit
          • Diversity
          • Entgeltgleichheit
          • Fachkräftesicherung
          • Flexible Beschäftigung
          • Frauen in Führungspositionen
          • Geflüchtete
          • Inklusion
          • Rehabilitation
          • Zuwanderung und Integration
        • Arbeitsrecht & Tarifpolitik
          • Allgemeinverbindlichkeit
          • Arbeitskampf
          • Arbeits- und Tarifrecht
          • Arbeitszeit
          • Befristung
          • Betriebsverfassung
          • Bürokratieabbau
          • Datenschutz
          • Diskriminierungsschutz
          • Elternzeit
          • Entsendung
          • Insolvenz
          • Kündigungsschutz
          • Mindestlohn
          • Mitbestimmung
          • Mobile Arbeit
          • Mutterschutz
          • Pandemie
          • Pflegezeit
          • Selbstständigkeit
          • Tarifautonomie
          • Tarifbindung
          • Tarifeinheit
          • Tarifpolitik
          • Tarifverhandlungen
          • Tarifvertrag
          • Teilzeitarbeit
          • Umstrukturierung
          • Urlaubsrecht
          • Werkverträge
          • Whistleblowing
          • Zeitarbeit
        • Bildung & Berufliche Bildung
          • Ausbildungsmarkt
          • Arbeitgeberpreis für Bildung
          • Berufliche Orientierung
          • Praxisbeispiele Berufsausbildung
          • Bildung 4.0
          • Bildungspolitik
          • Duale Ausbildung
          • Duales Studium
          • Durchlässigkeit
          • Frühkindliche Bildung
          • Gemeinsam für Bildung
          • Hochschulfinanzierung
          • Internationale Studierende
          • Lebenslanges Lernen
          • Lehrerbildung
          • MINT-Fachkräfte sichern
          • Neuordnung Aus-/Fortbildung
          • Ökonomische Bildung
          • Qualitätssicherung/Akkreditierung
          • Schulqualität
          • SCHULEWIRTSCHAFT
        • Digitalisierung & Innovation
          • Agiles Arbeiten
          • Künstliche Intelligenz
          • Zukunft der Arbeit
        • Europa & Europäische Union
          • Arbeitsschutz in Europa
          • Digitales Europa
          • Europäischer Betriebsrat
          • Europäische Bildungspolitik
          • Europäische Gesetzgebung
          • Europäische Gleichstellungspolitik
          • Europäischer Mindestlohn
          • Europäisches Semester
          • Europäischer Sozialer Dialog
          • EU-Arbeitnehmermobilität und Entsendung
          • Soziale Nachhaltigkeit
          • Soziales Europa
          • Wirtschaft für Europa
        • Internationale Sozialpolitik & Globale Lieferketten
          • Brexit
          • Europarat
          • G7/B7 – Deutsche Präsidentschaft
          • Globale industrielle Beziehungen
          • Globale Lieferketten
          • Handelspolitik
          • Internationale Arbeitsorganisation – ILO
          • Internationale Netzwerke
          • Menschenrechte
          • OECD – Business at OECD (BIAC)
          • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
          • Vereinte Nationen
        • Sozialpolitik & Soziale Sicherung
          • Altersarmut
          • Arbeit made in Germany
          • Arbeitsschutz
          • Beitrags- und Melderecht
          • Betriebliche Altersvorsorge
          • Betriebsärztemangel
          • Krankenversicherung
          • Normung
          • Pflegeversicherung
          • Psychische Gesundheit
          • Rentenversicherung
          • Riesterrente
          • Soziale Selbstverwaltung
          • Soziale Sicherung in Europa
          • Sozialversicherung
          • Unfallversicherung
          • Zukunft der Sozialversicherung
        • Volkswirtschaft & Steuern
          • Konjunktur
          • Soziale Gerechtigkeit
          • Staatsfinanzen
          • Steuerpolitik
        • Strukturwandel
        • Wirtschaft & Gesellschaft
          • Freiwillige Normung
          • ISWA
          • Soziale Marktwirtschaft
          • Forum Marktwirtschaft
          • Wirtschafts- und Unternehmensethik
        • Bundestagswahl2025
        • Fachkräftesicherung

          Fachkräftesicherung


          Anklicken und mehr erfahren >>

          Sozialpartnerschaft

          Sozialpartnerschaft



          Anklicken und mehr erfahren >>

          Zukunft der Sozialversicherungen

          Zukunft der Sozialversicherungen



          Anklicken und mehr erfahren >>

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl




          Anklicken und mehr erfahren >>

  • Newsroom
    • News
    • Agenda
    • BDA-Arbeitgeberbarometer
    • #ArbeitBeschäftigtUns
    • Social Media
    • Fotos und Videos
    • Publikationen
    • Pressekontakte
  • Veranstaltungen
  • Die BDA
    • Organisation
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Präsident
      • Hauptgeschäftsführung
      • Fachabteilungen
      • Im Netzwerk
    • Mission
    • Vision
    • Werte
  • Mitglieder
    • Unsere Mitglieder
      • Landesvereinigungen
      • Bundesfach­­spitzenverbände
    • Mitglied werden
    • Partner werden
  • Karriere
  • DE
  • EN
Arbeitgeberportal

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Abbau von Barrieren erfordert Augenmaß und Aufklärung – keinen Zwang

BDA-Stellungnahme
 

Abbau von Barrieren erfordert Augenmaß und Aufklärung – keinen Zwang

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) vom 19. November 2025

08. Dezember 2025

Zusammenfassung

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Barrierefreiheit zu verbessern ist ein wichtiges Ziel. Die Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften und setzen diese auch um. Das zeigt unter anderem das langjährige Engagement für eine inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Branchenverbänden wie Dehoga (z. B. „Reisen für Alle- Zertifizierung“) und dem Einzelhandel. Um Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft zu fördern, ist es jedoch nicht der richtige Weg, das Behindertengleichstellungsgesetz auszuweiten. Sehr viele Unternehmen engagieren sich bereits für eine inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Statt gesetzlichen Zwangs sollten die Unternehmen vielmehr bei der Barrierefreiheit unterstützt werden. Der Ansatz im Referentenentwurf, die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit entsprechend auszuweiten, ist insofern richtig.

Indem der Referentenentwurf den Anwendungsbereich des BGG auf private Unternehmen ausweitet, geht er über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus. Der Koalitionsvertrag sieht gerade nicht vor, dass private Unternehmen zur Barrierefreiheit gezwungen werden sollen. Vielmehr soll auf Barrierefreiheit „hingewirkt“ werden. Das ist etwas anderes. Auch vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland in einer der schwersten Rezessionen seit der Gründung der Bundesrepublik befindet, sollte von neuen Belastungen abgesehen werden.

Neue Verpflichtungen nach dem BGG bedeuten für die Unternehmen je nach Einzelfall einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, zusätzliche Kosten sowie Bürokratieaufbau. Dies widerspricht dem richtigen Ziel der Regierungsparteien, Bürokratie abzubauen. Dass bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich als unverhältnismäßig angesehen werden, trägt diesem Ziel Rechnung.

Hinzu kommt, dass viele private Unternehmen bereits durch die praktische Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) finanziell und organisatorisch erheblich belastet werden. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen ist daher das falsche Signal. Von dem Vorhaben sollte Abstand genommen werden.

Sollte ungeachtet dieser Einwendungen, an einer Verschärfung festgehalten werden, sind folgende Anpassungen am Referentenentwurf zwingend:

  • Es muss eindeutig sein, dass kein Entschädigungsanspruch besteht. Hier ist der Referentenentwurf nicht klar genug formuliert. Ein Entschädigungsanspruch birgt zusätzlich ein Kosten- und Missbrauchsrisiko.
  • Um den Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu geben, muss die vorgesehene Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen auf drei Monate begrenzt werden.
  • Die Erweiterung des Benachteiligungsbegriffs auf scheinbar neutrale Regelungen, Kriterien, Verfahren und algorithmische Entscheidungssysteme ist zu weitgehend. Diese Änderung muss gestrichen werden.
  • Die Kombination aus einer drohenden Beweislastumkehr zu Lasten der Unternehmen, einer Prozessstandschaft und einem nur optionalen Schlichtungsverfahren wird die Unternehmen zwangsläufig mit einem hohen Rechts- und Kostenrisiko konfrontieren und für lange Rechtsstreitigkeiten und ggf. Klagewellen sorgen. Um schnelle, unbürokratische außergerichtliche Einigungen zu fördern, muss das Schlichtungsverfahren obligatorisch einer Klagemöglichkeit vorgeschaltet werden und die Beweislast auf das normale Maß – einen Vollbeweis für die anspruchsbegründenden Tatsachen zu erbringen – angepasst werden.
  • Damit Unternehmen die neuen Anforderungen des BGG umsetzen können, sind lange Übergangsfristen von mindestens drei Jahren notwendig. Dies ermöglicht eine rechtssichere Planung.
  • Die Zugangserweiterung für Assistenzhunde zu privaten Betrieben muss sich auf geprüfte bzw. zertifizierte Assistenzhunde beschränken.
  • Die im Entwurf kalkulierten Kosten für Unternehmen sind deutlich zu niedrig angesetzt. Individuelle Maßnahmen, juristische Beratung und mögliche Entschädigungsansprüche führen voraussichtlich zu erheblich höheren Belastungen als die angenommenen 1,35 Mio. € jährlich. Für eine realistische Bewertung müssen tatsächliche Praxiskosten und die Vielzahl potenzieller Streitfälle berücksichtigt werden.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

 

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zum Referentenentwurf eines Behindertengleichstellungs- gesetzes (BGGÄndG) (Dezember 2025)

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter.

jetzt abonnieren
Publikationen
Kontakt
Datenschutz
Impressum
  • 
  • 

© BDA 2026
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Unser Engagement für Chancen­gleichheit und Vielfalt im Beruf.

Arbeitgeberportal
DE
  • DE
  • EN

Ihre Ansprechpartnerin (oder Ihr Ansprechpartner):

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

Ihre Ansprechpartner:

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de
Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Ihre Ansprechpartnerin:

Ursula Haschen
Teamassistenz | Walter-Raymond-Stiftung / Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung
Team Assistant | Walter Raymond Foundation / Institute of Societal and Social Policy Training

Telefon: +49 30 2033-1950
E-Mail: u.haschen@arbeitgeber.de