Rechtskreiswechsel für Ukrainerinnen und Ukrainer bürokratiearm umsetzen, Integration weiter voranbringen
Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
09. Januar 2026
Zusammenfassung
Die ohnehin schon stark belastete Arbeitslosenversicherung darf durch den Rechtskreiswechsel möglichst wenig belastet werden. Wichtig ist deshalb, den Rechtskreiswechsel möglichst einfach und bürokratiearm umzusetzen. Der vorliegende Regierungsentwurf stellt sicher, dass beim Rechtskreiswechsel keine Meldepflicht bei den Agenturen für Arbeit entsteht. Dies ist wichtig, um die Arbeitslosenversicherung so wenig wie möglich zu belasten. Um den Aufwand für Behörden und Betroffene noch weiter zu reduzieren, sollte der Rechtskreiswechsel allerdings nicht rückwirkend zum 1. April 2025, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
Es ist gut, dass der Regierungsentwurf vorsieht, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete nachweisen müssen, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Richtig ist auch, Leistungsberechtigte, die dieser Pflicht nicht nachkommen, zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu verpflichten. So bleibt das Ziel der Arbeitsmarktintegration klar im Fokus. Als zusätzlicher Arbeitsanreiz müssen die Betroffenen darüber informiert werden, dass der aufenthaltsrechtliche Sonderstatus von Geflüchteten aus der Ukraine voraussichtlich am 4. März 2027 wegfällt und durch eine Erwerbstätigkeit eine dauerhafte Bleibeperspektive besteht.
Anreize, eine Arbeit aufzunehmen, müssen für alle gestärkt werden: So stellt z. B. auch der Regierungsentwurf eines 13. SGB-Änderungsgesetzes die Weichen der Grundsicherung richtig: Mitwirkung wird eingefordert, der Fokus auf die wirklich bedürftigen gelegt und die Integration in Arbeit gestärkt. Diese Änderungen müssen noch den Weg ins Gesetzblatt finden. Zusätzlich muss die Kommission zur Reform des Sozialstaats Vorschläge für eine echte Strukturreform machen, die die Eigenverantwortung stärkt, die Verwaltung entlastet und Menschen wirksam in Arbeit bringt. Nur dann können mehr Menschen in Arbeit integriert und effektiv Kosten gespart werden.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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