ELA-Mandat erfüllen statt ausweiten: Defizite der Behörde beheben
Positionspapier zur Mandatsrevision der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
Dezember 2025
Zusammenfassung
Bevor das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) ausgeweitet wird, müssen deren rechtlich bestehende Aufgaben erfüllt werden: Die ELA sollte sich vorrangig auf bedarfsgerechte Informationsangebote zur EU-Arbeitskräftemobilität sowie auf echte Fortschritte bei der Digitalisierung konzentrieren, anstatt ihre administrativen Strukturen weiter auszubauen. Bislang bestehen gravierende Defizite der 2019 gegründeten Behörde mit Blick auf die Informationsbereitstellung gerade für Arbeitgeber, um Transparenz über den EU-Rechtsrahmen etwa für Entsandte zu schaffen.
Der Mehrwert der ELA bleibt – trotz der eingesetzten erheblichen Steuermittel – fraglich. Bislang wird die Behörde ihrer in Artikel 5 der ELA-Verordnung verankerten Aufgabe nicht gerecht, leicht zugängliche und verlässliche Informationen zur Arbeitskräftemobilität bereitzustellen. Gerade bei der Entsendung führen uneinheitliche nationale Vorgaben, bürokratische Verfahren und fehlende digitale Schnittstellen weiterhin zu erheblichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit bei Arbeitgebern. Die ELA schafft hier keine Abhilfe. Eine Ausweitung des Mandats – etwa durch stärkere Eingriffsrechte oder verbindlichere Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten – birgt das Risiko, strukturelle Probleme mit mehr Kompetenzen zu überdecken, anstatt sie durch konkrete Maßnahmen zu beheben.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de
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