Kurs halten - für mehr Eigenverantwortung und Fairness im Sozialstaat
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
20. November 2025
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf schafft eine fairere und gerechtere Grundsicherung, die Mitwirkung einfordert und gleichzeitig die Integration in Arbeit stärkt. Die Grundsicherungsreform muss der Auftakt für eine grundlegende Reform des Sozialstaats sein, die den Wert und die Bedeutung von Arbeit für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Mittelpunkt rückt und das Prinzip der Eigenverantwortung wieder stärkt.
Die Grundsicherung wird mit dem Referentenentwurf wieder stärker auf die Menschen konzentriert, die wirklich Unterstützung brauchen. Sie muss das Ziel haben, Menschen so schnell wie möglich unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen. Der klare Vorrang für Vermittlung, die Verpflichtung, die Arbeitskraft im max. möglichen Umfang einzusetzen, sowie angepasste Regeln zur Zumutbarkeit für Selbstständige und Erziehende setzen diesen Kurs konsequent um.
Jobcenterbeschäftigte erhalten durch strengere und leichter durchsetzbare Leistungsminderungen wirksame Instrumente, um Mitwirkung wirklich einzufordern. Das reicht jedoch nicht. Schon das erste Terminversäumnis sollte spürbare Konsequenzen haben. Was im Kooperationsplan vereinbart wird, muss von Beginn an verbindlich sein. Um die Regelung für sog. Arbeitsverweigerer wirksamer zu gestalten, sollte auch im zweiten Monat die Prüfung entfallen, ob das Arbeitsangebot noch vorliegt. Auch längere Pendelzeiten und Umzüge sollten zumutbar sein.
Die richtige Abschaffung der Karenzzeit Vermögen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass das Schonvermögen an das Alter gekoppelt wird. Wer Menschen unterstützt, die sich selbst helfen können, kürzt Mittel für die, die wirklich Unterstützung brauchen. Auch die Karenzzeit beim Wohnen gehört abgeschafft. Wohnkosten zu deckeln löst weder das Problem hoher Mieten, noch reduziert es Bürokratie.
Die Förderung von Langzeitarbeitslosen auszuweiten, gehört nicht in diese Reform, sondern in die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung aller Instrumente. Wenn die Zielgruppe erweitert wird, dann muss der Fokus auf privaten Arbeitgebern liegen. So bestehen deutlich bessere Chancen auf einen Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Die Arbeitslosenversicherungspflicht ist zu streichen, da sie zu Drehtüreffekten führen wird.
Das Ziel, Jugendliche besser zu unterstützen, ist richtig. Die telefonische Kontaktaufnahme kann es erleichtern, Jugendliche zu erreichen. Die umfassende Beratung und die Kooperation vor Ort findet schon heute rechtskreisübergreifend statt und muss nicht zusätzlich gesetzlich verordnet werden. Schwer erreichbare Jugendliche brauchen zwar besondere Unterstützung. Instrumente aus dem SGB II auf das SGB III zu übertragen, darf aber nicht dazu führen, dass andere Träger wie die Jugendhilfe weniger Verantwortung übernehmen. Indem das IT-Verfahren den Jobcentern und Jugendhilfeträgern durch die BA kostenlos zur Verfügung gestellt wird, entstehen für die Beitragszahlenden zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfremde Kosten. Da das System notwendig ist, damit verschiedene Behörden Jugendliche zusammen unterstützen können, müssen sich die beteiligten Akteure die Kosten teilen.
Die Meldepflicht für Jobcenter, die gemeinsame Haftung der Arbeitgeber und die Begrenzung der Quadratmetermiete sind sinnvolle Maßnahmen, um Schwarzarbeit und Missbrauch von Leistungen wirksam zu verhindern. Zusätzlich braucht es einen erweiterten automatisierten Datenabgleich. Die Vorschläge zum Bürokratieabbau gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Der Passiv-Aktiv-Transfer ist eine sinnvolle Finanzierungsmethode der Jobcenter, sollte aber maßvoll ausgeweitet werden und nicht für das Einstiegsgeld gelten.
Auf die Grundsicherungsreform müssen weitere Reformen folgen. Der Referentenentwurf löst nur Probleme im bestehenden System. Die Sozialstaatskommission muss Vorschläge für strukturelle Veränderungen, Rechtsvereinfachungen und bessere Arbeitsanreize vorlegen. Auch die Anpassung des Regelsatzes an die Inflation gehört reformiert, damit er nicht über längere Zeit zu hoch ausfällt.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
![]()





