Teuerstes Sozialgesetz dieses Jahrhunderts wird Rentenkosten weiter nach oben katapultieren
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
2. September 2025
Zusammenfassung
Mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Mrd. € in den nächsten 15 Jahren wäre das geplante Rentenpaket das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts. Allein durch dieses eine Gesetz würden die Sozialausgaben um mehr als die Hälfte der Summe erhöht, die dem Bund über das schuldenfinanzierte Sondervermögen in den nächsten 12 Jahren für Investitionen zur Verfügung stehen. Die hohen zusätzlichen Kosten würden die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung noch weiter erschweren und kämen dem Bund sehr teuer: Die Kosten für Bundeszuschüsse und Erstattungen für Haltelinie und Mütterrenten an die Rentenversicherung würden den Bund bei Umsetzung des Rentenpakets bereits in fünf Jahren um knapp 40 % mehr belasten als im laufenden Jahr (131 Mrd. € (2030) gegenüber 93 Mrd. € (2025)). Diese zusätzlichen Mittel würden dem Bund an anderer Stelle fehlen, sei es für Investitionen oder für Entlastungen.
Statt das Rentenniveau für weitere Jahre festzuschreiben, sollte an der geltenden Rentenformel festgehalten werden. Denn sie berücksichtigt über den Nachhaltigkeitsfaktor die Veränderung des Zahlenverhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern und sorgt damit für eine Lastenteilung zwischen beiden Gruppen. Zumindest nach 2031 sollte schnellstmöglich wieder zu dem Rentenniveau zurückgekehrt werden, wie es sich nach geltendem Recht ergibt. Dadurch könnten die Kosten des gesamten Rentenpakets mehr als halbiert werden.
Eine neuerliche Ausweitung der Mütterrente sollte unterbleiben, allein schon wegen der hohen Kosten von 5 Mrd. € im Jahr. Die behauptete Gerechtigkeitslücke besteht nicht. Im Gegenteil würden bei Umsetzung des Rentenpakets Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern gegenüber anderen Müttern bevorzugt, weil sie von Rentenvorteilen profitieren konnten, die diese nicht mehr haben.
Statt der Rentenniveaugarantie und der Ausweitung der Mütterrente wären ausgabensenkende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung dringend notwendig, welche die langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems gewährleisten und die Lasten der Alterung gerecht zwischen den Generationen aufteilen. Derartige Maßnahmen fehlen komplett im Gesetzentwurf. Dabei steht Deutschland vor der größten Alterung in seiner Geschichte. In den nächsten Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand wechseln, damit als Beitragszahler ausfallen und zu Leistungsbeziehern werden. Ohne ein Gegensteuern sind daher erhebliche steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung vorprogrammiert.
Auch die geplante Anhebung der Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage ist ein richtiger Schritt, damit die Rentenversicherung auch künftig die Renten stets aus eigenen Mitteln leisten kann. Die damit verbundenen Kosten dürfen aber nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Die Anhebung der Mindestrücklage sollte außerdem dadurch flankiert werden, dass die Bundeszuschüsse künftig bereits bis zum November eines Jahres an die Rentenversicherung ausgezahlt werden, weil nur dann sicher gewährleistet werden kann, dass die Rentenversicherung unterjährig über ausreichend eigene Mittel verfügt, um die Renten zahlen zu können.
Die geplante Neuordnung der Bundeszuschüsse bringt zwar eine begrenzte Vereinfachung, trägt der Kritik des Bundesrechnungshofs, der eine Zusammenfassung der verschiedenen Bundeszuschüsse zu einem Bundeszuschuss und eine sachliche Begründung der Höhe des Bundeszuschusses gefordert hatte, aber nur unzureichend Rechnung.
Die geplante Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots für Personen über der Regelaltersgrenze ist ein grundsätzlich sinnvoller Beitrag, um die Beschäftigung Älterer zu erleichtern. Sinnvoll und praxisgerecht wäre jedoch, wenn darüber hinaus das Vorbeschäftigungsverbot bereits zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze entfiele, wenn die Befristung über die Regelaltersgrenze hinausgeht. Zudem sollten auch befristete Arbeitsverhältnisse von mehr als zwei Jahren Dauer möglich sein. Klargestellt werden sollte, dass bei der Fortsetzung einer befristeten Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus einzelne Arbeitsbedingungen (z. B. die Arbeitszeit) angepasst werden können.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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