Erst Omnibus-I-Verfahren abwarten – dann neue CSRD-Regeln umsetzen

 

BDA AGENDA 23/25 | EXTRA DER WOCHE | 13. November 2025

Erst Omnibus-I-Verfahren abwarten – dann neue CSRD-Regeln umsetzen

Die Wirtschaft steht klar zum Ziel einer nachhaltigen Unternehmensführung und einer angemessenen Berichterstattung. Berichtspflichten müssen klar, verhältnismäßig und praktikabel sein. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD kommt zur Unzeit. Während die EU die Richtlinie und die Standards (ESRS) umfassend überarbeitet, würde eine nationale Umsetzung jetzt zu doppeltem Aufwand führen: 2025 nach alten, als überzogen kritisierten Vorgaben berichten – und ab 2026 nach neuen Standards. Das ist weder effizient noch im Interesse der Öffentlichkeit.

Der Gesetzesentwurf sollte deshalb zurückgestellt werden, bis das Omnibus-I-Paket abgeschlossen ist. Auch die EU-Kommission hält eine Überarbeitung für dringend geboten und wird kaum ein Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit: Erst für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2025 sollte die neue CSRD gelten. Alles andere würde zu unnötigen Kosten und Unsicherheit führen.

Falls dennoch umgesetzt wird, gilt: 1:1-Umsetzung ohne „gold plating“. Zusätzliche nationale Pflichten würden die Bürokratie weiter erhöhen. Schon jetzt sind die Belastungen enorm: Bei rund 3.900 betroffenen Unternehmen wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von durchschnittlich ca. 110.000 € erwartet – tatsächlich oft deutlich mehr. Hinzu kommt der „Trickle-down“-Effekt für KMU in den Lieferketten. Deshalb müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die Vorgaben bürokratiearm auszugestalten. Dazu gehört auch die zeitnahe Abschaffung der doppelten Berichtspflicht im LkSG und die Einführung der Offenlegungslösung statt einer praxisfernen „Aufstellungslösung“. Eine Verschärfung würde die Wettbewerbsfähigkeit gefährden.

Positiv: Die geplante Anhebung der Schwelle auf 1.000 Beschäftigte entlastet viele Unternehmen. Sollte die EU aber eine höhere Schwelle beschließen, muss Deutschland nachziehen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Ebenso wichtig: praxisgerechte Standards, die Datenschutz und Umsetzbarkeit berücksichtigen, sowie Unterstützungsangebote für Unternehmen, die erstmals berichten müssen. Die Bundesregierung sollte hier aktiv werden – etwa durch kostenfreie Beratung und klare Leitlinien.

Auch die Digitalisierung der Berichte darf nicht überfordern: Tagging im ESEF-Format verursacht hohe Kosten und erfordert Vorlauf. Eine Einführung erst ab 2026 ist sinnvoll. Zudem muss die Prüfung der Berichte dauerhaft mit begrenzter Prüfungssicherheit erfolgen, wie es die EU selbst vorschlägt. Alles andere würde zusätzliche Lasten ohne Mehrwert schaffen.

 

Fazit: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Jetzt gilt: Erst die europäischen Reformen abwarten, dann eine schlanke, praxistaugliche Umsetzung starten. Nur so bleibt die Transformation zur nachhaltigen Wirtschaft realistisch und wettbewerbsfähig.