Arbeitsschutz nicht weiter erschweren – einfache und praktikable Lösungen im Postsektor ermöglichen
10. November 2025
Zusammenfassung
Der Dialogprozess zur Erörterung von Handlungsoptionen und Umsetzung der Zustellung von Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, muss ergebnisoffen bleiben. Gemeinsam mit den betroffenen Branchen muss eine praktikable, international wettbewerbsfähige Lösung entwickelt, die Handelsströme nicht beeinträchtigt und Unternehmen nicht unnötig bürokratisch belastet werden. Beim Transport schwerer Pakete muss der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Sackkarren weiterhin möglich sein. Eine verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung würde den Personal- und Fachkräftemangel weiter verschärfen. Eine weitere Rechtsverordnung würde daher den Arbeitsschutz weiter erschweren und dem Ansinnen der Bundesregierung nach Bürokratierückbau widersprechen.
Im Einzelnen
Deutliche Fortschritte im systematischen Arbeitsschutz erkennbar – kein Anlass für Verschärfungen und neue Bürokratie im Arbeitsschutzrecht
Es sollte keine Sonderregelungen für den Postsektor geben. Schon nach geltendem Recht ist es selbstverständlich Pflicht der Unternehmen, die Arbeit von Paketboten so zu gestalten, dass eine Gefährdung ihrer Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Zu Recht wird es jedoch im Arbeitsschutzrecht grundsätzlich den Unternehmen überlassen, wie sie die im Rahmen der von ihnen vorgenommenen Gefährdungsbeurteilung die erkannten Gefährdungen begrenzen. Der Arbeitsschutz in den Unternehmen – insbesondere KMU – kann durch ein einfaches, verständliches und praktikables Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes effizienter und besser umgesetzt werden.
Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), also Bund, Länder und Unfallversicherungsträger, attestieren den Unternehmen deutliche Fortschritte im Arbeitsschutz. Der systematische Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat demnach in den letzten zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Arbeitsschutz wird in vielen Betrieben systematischer umgesetzt. Gefährdungsbeurteilungen, auch zur psychischen Belastung, finden häufiger statt, Führungskräfte werden verstärkt geschult und Beschäftigte stärker einbezogen. Zudem werden die gesetzlichen Regelwerke mehrheitlich als gut verständlich und umsetzbar wahrgenommen (Gemeinsame Pressemitteilung der GDA-Träger vom 24. Juni 2025). Der Arbeitsschutz in den Unternehmen – insbesondere KMU – kann durch ein einfaches, verständliches und praktikables Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes effizienter und besser umgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes, um die geeigneten Maßnahmen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu treffen, sollte weiter gestärkt werden. Auf neue kleinteilige, komplizierte und nicht praktikable Vorgaben im Arbeitsschutz muss unbedingt verzichtet werden. Eine weitere Rechtsverordnung würde daher den Arbeitsschutz weiter erschweren und dem Ansinnen der Bundesregierung nach Bürokratierückbau widersprechen.
Praktikable Lösungen in den Unternehmen ermöglichen
Beim Transport schwerer Pakete muss der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Sackkarren weiterhin möglich sein. Eine Verschärfung der Arbeitsschutzvorschriften würde dem Ziel des Bürokratierückbaus widersprechen, die Unternehmen zusätzlich belasten und die Akzeptanz des Arbeitsschutzes gefährden. Eine verpflichtende Zwei-Mann-Zustellung ab 20 oder 23 kg ist fachlich nicht begründbar und ignoriert die betriebliche Vielfalt. Die BDA lehnt daher solche pauschalen Sonderregelungen ab. Vorgaben zu Lastgewichten stehen im Widerspruch zur etablierten Arbeitsschutzpraxis sowie zum Stand von Technik und Wissenschaft. Des Weiteren sei auf die Stellungnahme vom 6. Dezember 2023 zum PostModG verwiesen.
Sofern im bevorstehenden Dialogprozess näher definiert wird, was ein „geeignetes“ Hilfsmittel in der Praxis ist, wäre eine Klarstellung hilfreich, dass zukünftig bewährte Hilfsmittel, wie etwa Sackkarren bei der alleinigen Zustellung schwerer Pakete weiterhin genutzt werden dürfen. Zudem überschreitet nur ein Bruchteil der Sendung diese Gewichtsgrenzen. Sonderlösungen wären daher sehr aufwändig und unverhältnismäßig. Zudem würde etwa eine verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung bei einzelnen Sendungen den Personal- und Fachkräftemangel nur unnötig weiter verschärfen.
Entscheidend ist, dass der nun geführte Dialogprozess ergebnisoffen bleibt und gemeinsam mit den betroffenen Branchen eine praktikable, international wettbewerbsfähige Lösung entwickelt, die Handelsströme nicht beeinträchtigt und Unternehmen nicht unnötig bürokratisch belastet.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
![]()





