Stärkung der Pflegekompetenz ist ein richtiger Schritt – weitere Regelung dringend erforderlich
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
6. Oktober 2025
Zusammenfassung
Die vorgesehenen Maßnahmen wie z. B. die Ausweitungen der Kompetenzen von Pflegefachpersonen oder die Evaluation des Begutachtungsinstruments sind grundsätzlich richtig. Positiv ist auch, dass auf Grundlage erster Ergebnisse aus der Evaluation der Regelungen zur tariflichen Entlohnung nach § 72 Abs. 3e SGB XI immerhin Vereinfachungen für kollektivrechtlich gebundene Pflegeeinrichtungen bei den erforderlichen Datenmeldungen vorgesehen werden. Ebenfalls sachgerecht ist der vorgesehene Wegfall der bisherigen Sonderregelungen in Bezug auf die Nachweisführung für die Elterneigenschaft und die Kinderzahl im Beitragsrecht der Pflegeversicherung.
Der Gesetzentwurf geht jedoch nicht weit genug. Zusätzlich zu den vorgesehenen Regelungen muss für die Erfassung der sog. Differenzkinder im Beitragsrecht der Pflegeversicherung eine bürokratiearme Lösung gefunden werden, die ungerechtfertigte und kontraproduktive Begrenzung der Zahl von Selbstverwaltungsmandaten und Amtsperioden bei den Medizinischen Diensten aufgehoben werden.
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