Sozialstaat neugestalten: Effizienz, Fairness und Eigenverantwortung
BDA-Positionspapier zum Stakeholder-Gespräch der Kommission zur Sozialstaatsreform am 18. September 2025
18. September 2025
Zusammenfassung
Die Kommission zur Sozialstaatsreform muss den Grundstein für tiefgreifende Reformen legen. Ziel muss ein fairer, treffsicherer und befähigender Sozialstaat sein, der Menschen wirksam in Arbeit bringt, Eigenverantwortung stärkt und die Verwaltung nachhaltig entlastet. Menschen müssen Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaates haben. Es geht nicht um kosmetische Korrekturen, sondern um eine echte Strukturreform.
Rechtsvereinfachungen sind ein zentraler Hebel: Sie erhöhen Transparenz, beschleunigen Verfahren und stärken die Akzeptanz. Einheitliche Begriffe sollte die Kommission nicht nur für Einkommen, sondern darüber hinaus erarbeiten und konkrete Vorschläge machen, wie mehr pauschaliert werden kann.
Zudem sind strukturelle Anpassungen notwendig: Sozialleistungen müssen nach Bedarfen gebündelt werden. Ziel muss sein, dass es für einen Bedarf nur noch ein Leistungssystem gibt statt parallel bestehender Systeme. Neben Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld muss die Kommission daher mindestens auch das BAföG und den Unterhaltsvorschuss einbeziehen.
Erwerbsanreize müssen gestärkt werden – insbesondere für Arbeit in Vollzeit. Transferentzugsraten müssen daher so reformiert werden, dass kleinere Einkommen stärker und höhere Einkommen weniger stark angerechnet werden. Hürden wie Datenschutzfragen und eingeschränkte Cloud-Nutzung müssen abgebaut und digitale Identifikation und Authentifizierung schnell ermöglicht werden.
Die Digitalisierung der Sozialverwaltung ist Grundlage für Effizienz und Bürgerfreundlichkeit. Hierzu müssen rechtliche Grundlagen geschaffen und technische Standards wie das Once-Only-Prinzip konsequent umgesetzt werden.
Notwendig ist ein ganzheitlicher Blick, bei dem ohne Scheuklappen das System neu gedacht wird. Gebraucht wird ein Neustart, kein Flickenteppich. Die Kommission sollte nicht nur auf steuerfinanzierte Geldleistungen blicken, sondern auch die Wirksamkeit aktiver Leistungen mit einbeziehen. Die Kommission sollte über ihren bisher formulierten Arbeitsauftrag hinausdenken und Prüfaufträge formulieren, wie mehr Menschen in Arbeit vermittelt und mehr Anreize für Arbeit gesetzt werden können, und welche Strukturen dafür nötig sind. Notwendig sind konkret eine Reform der Arbeitsverwaltung inkl. Überprüfung der Jobcenterstruktur und eine Reform der Arbeitslosenversicherung. Auch die Frage, ob es ein neues Teilhabesystem für Menschen geben muss, die bisher als erwerbsfähig gelten und dem SGB II zugeordnet sind, muss Teil der Gesamtbetrachtung sein.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
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