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ESF+: Wirksamkeit erhöhen, Programme verschlanken, entbürokratisieren

ESF+: Wirksamkeit erhöhen, Programme verschlanken, entbürokratisieren

Kurzposition zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds+

Stand: 4. Juli 2025

Zusammenfassung

Im April 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der aktuellen ESF+-Verordnung vorgelegt. Um die maximale Wirksamkeit des ESF+ zu entfalten, bedarf es allerdings einer grundlegenden Neuausrichtung. Reformbemühungen müssen darauf abzielen, die Wirksamkeit der geförderten Projekte zu erhöhen, die Programme und deren Verwaltung zu verschlanken und den ESF+ zu entbürokratisieren. Nur so kann die Kohäsionspolitik zu den strategischen Zielen der EU beitragen und die regionale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ist daher essenziell:

Wirksamkeit von Investitionen erhöhen

In der kommenden Förderperiode müssen Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit wie die Fach- und Arbeitskräftesicherung im Mittelpunkt der Programmausgestaltung stehen. Das sollte in der entsprechenden Verordnung zum ESF festgelegt werden. Insbesondere sollte ein Förderschwerpunkt auf Maßnahmen zur arbeitsplatzorientierten sprachlichen und beruflichen Grundqualifizierung gelegt werden. Die Zielgruppe umfasst un- oder angelernte Personen, die im Rahmen der EU-Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufnehmen sowie Menschen aus Drittstaaten. Auch Personen ohne Schul- oder Berufsabschluss, die im eigenen Land Beschäftigung suchen oder ihr  Qualifikationsprofil verbessern wollen, sollten besonders gefördert werden.

Die im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegten politischen  Prioritäten müssen stärker mit den entsprechenden EU-Finanzierungsinstrumenten verknüpft werden. EU-weit sollten ESF+-Mittel an die vollständige Umsetzung von vereinbarten Reformen und Politiken  gebunden sein. Dies muss durch Daten konkret überprüfbar sein. Die Sozialpartner müssen bei Themen der Fach- und Arbeitskräftesicherung  bereits im Prozess der Programmentwicklung frühzeitig und substantiell  eingebunden werden. Dies gilt sowohl für die Bundes- als auch für die  Landesebene. Den Erfahrungen und dem Fachwissen der Sozialpartner ist  hierbei ein höherer Stellenwert beizumessen. Um die Wirksamkeit von EU-Förderprogrammen zu erhöhen, bedarf es – dem Bericht von Mario Draghi folgend – einer entsprechenden Folgenabschätzung und empirischer  Evaluierung.

Programme und deren Verwaltung verschlanken

Die EU-Förderkulisse muss vereinfacht und eine effektive Governance-Struktur auf europäischer und nationaler Ebene sichergestellt werden. In Deutschland beeinträchtigt die hohe Zergliederung der ESF+-Programmverwaltung die Durchschlagskraft der Förderprogramme in Bund und Ländern. Durch eine sachgerechte Bündelung der Ressourcen sollte auf beiden Ebenen sichergestellt werden, dass Investitionen in nachhaltige und bedarfsdeckende Qualitätsprojekte mit echtem Mehrwert fließen. Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Grundsätzlich sollte bei der Aufsetzung von Programmen sowie der Finanzierung von Projekten Qualität vor Quantität gelten.

ESF+ entbürokratisieren

Der administrative Aufwand, der mit ESF+ geförderten Vorhaben einhergeht, schmälert deren Wirksamkeit. Zu viele Ressourcen fließen in die Administration von Projekten. Die Verwaltungskosten des ESF+ – gemessen am Gesamtvolumen – liegen bei über zehn Prozent. Dies ist zu hoch und verringert den Mehrwert des ESF+ zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels und die Attraktivität der Förderprogramme für Unternehmen. Aufwendige Anforderungen bei der Antragstellung und ausufernde Berichterstattungspflichten stimmen nicht mit Unternehmensrealitäten überein. Um Unternehmen den unmittelbaren Zugang zu Förderprogrammen zu erleichtern, ihre Beteiligung zu erhöhen und mehr Privatinvestitionen zu mobilisieren, muss der ESF+ massiv entbürokratisiert und der bereits eingeschlagene Weg der Pauschalisierung mit entsprechenden Verwaltungsvereinfachungen weiter verfolgt werden. Dazu gehört auch, die Mittelbindung zu flexibilisieren, sodass finanzielle Mittel entsprechend einer aktuellen Bedarfslage programmübergreifend umgeschichtet werden können. Nicht zuletzt sind effiziente und digitale Prozesse für die Mittelbeantragung, Berichterstattung und Prüfsysteme notwendig.

Das vollständige FAQ-Dokument steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

BDA-Kurzposition zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds+ - Wirksamkeit erhöhen, Programme verschlanken, entbürokratisieren (Juli 2025)

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