Umbuchungen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparen


BDA AGENDA 21/23 | THEMA DER WOCHE | 5. Oktober 2023

Auch die geänderten Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur Kostenverlagerung in die Arbeitslosenversicherung bleiben eine Umbuchung und keine Einsparung.

Wer Kosten in die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung verschiebt, um den Bundeshaushalt zu entlasten, bucht lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um. Die Beitragskasse ist kein Sparbuch, aus dem sich der Arbeitsminister für die Entlastung seines Haushalts einfach bedienen kann.

Das Bundesarbeitsministerium nimmt jetzt zwar wegen massiver Kritik Abstand von den Plänen im Haushaltsfinanzierungsgesetz, die Zuständigkeit für die aktive Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu verlagern. Statt allerdings nach Einsparmöglichkeiten im Bundeshaushalt zu suchen, sollen zukünftig einfach andere Aufgaben aus Beitragsmitteln finanziert werden.

Nach den neuen Vorschlägen sollen für die Förderung beruflicher Weiterbildung und die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden statt der Jobcenter zukünftig die Arbeitsagenturen zuständig sein. Wie das rechtlich begründet werden soll, bleibt bisher offen. Warum sollte aber die Förderung der Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen, die entweder noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder ihre vorhandenen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung verbraucht haben, eine Aufgabe der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung sein? Hier muss ein eindeutiges Stoppschild gesetzt werden, sonst werden demnächst noch mehr klar aus Steuern zu finanzierende Aufgaben in der Arbeitslosenversicherung landen - mit problematischen Folgen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Mit den Plänen konterkariert das Bundesarbeitsministerium auch noch wesentliche Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Vor kurzem hat der Bundesarbeitsminister noch betont, wie wichtig die neuen Möglichkeiten der Jobcenter bei der Qualifizierung sind, weil zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keinen Berufsabschluss haben. Auf der Webseite seines Ministeriums wird der Arbeitsminister wie folgt zitiert: „Das Bürgergeld sichert Menschen verlässlich ab, die ihren Job verlieren oder eine Krise erleben. Damit der Weg in Arbeitsleben gelingt, stellen wir Weiterbildung und Qualifizierung ins Zentrum.“ Jetzt soll das Thema Richtung Arbeitslosenversicherung abgeschoben werden. Eine ganzheitliche Integrationsstrategie wird dadurch erschwert und nicht wie behauptet erleichtert. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Menschen zwischen Jobcentern und Arbeitsagenturen hin- und hergeschoben werden. Mit den Plänen werden die Jobcenter mit ihren Zielgruppen immer weniger zu tun haben, obwohl gerade diese wirklich enge Betreuung brauchen.