Koordinierung der sozialen Sicherung in der EU – Digitalisierung für weniger Bürokratie

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundpfeilern des europäischen Binnenmarktes. Damit sie funktioniert, braucht es klare Regeln, welches Sozialversicherungsrecht gilt und wie Ansprüche für Beschäftigte und Unternehmen ohne Doppelaufwand gesichert werden. Grundlage hierfür sind die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009. Sie legen fest, wie die unterschiedlichen nationalen Systeme zusammenwirken und stellen sicher, dass Versicherungszeiten, Leistungen und Beiträge grenzüberschreitend berücksichtigt werden.

Entscheidend ist, dass diese Verfahren für Beschäftigte und Unternehmen handhabbar bleiben. Deshalb setzt sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände für eine konsequente Digitalisierung und den Abbau unnötiger Bürokratie ein. So sollten etwa Dienst- und Geschäftsreisen, sowie alle kurzzeitigen und kurzfristigen Entsendungen und Notfalleinsätze im Binnenmarkt vollständig von der Pflicht zur A1-Bescheinigung ausgenommen werden.

Revision der Verordnung (EG) 883/2004 – Chancen für Vereinfachung und Rechtssicherheit

Die laufende Revision der Koordinierungsverordnung bietet die Gelegenheit, bestehende Verfahren grundlegend zu modernisieren. Ziel muss es sein, überflüssige Hürden abzubauen, Verfahren europaweit zu vereinheitlichen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Damit können Unternehmen flexibler agieren und Beschäftigte ihre Mobilität innerhalb Europas einfacher nutzen.

Große Chancen liegen zudem im geplanten Europäischen Sozialausweis („ESSPASS“). Er kann dazu beitragen, Nachweise wie die A1-Bescheinigung, die Europäische Krankenversicherungskarte oder Rentendaten digital verfügbar zu machen. Damit würden Verfahren deutlich vereinfacht, Doppelarbeiten vermieden und sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte Zeit und Kosten gespart.

Für die Praxis gilt: Die Koordinierung der sozialen Sicherung muss die Freizügigkeit unterstützen, ohne zusätzliche Belastungen zu schaffen. Digitale Mittel, klare Zuständigkeiten und verlässliche Regeln sind der Schlüssel, um die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa zu erleichtern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.

Gerade bei grenzüberschreitender Arbeit – etwa, wenn Beschäftigte in einem Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen (gegebenenfalls auch mobil) arbeiten oder Tätigkeiten in mehreren Staaten ausüben – ist es unerlässlich, dass eindeutig nur ein Sozialversicherungssystem gilt. Doppelversicherungen müssen konsequent vermieden und die Verfahren so ausgestaltet werden, dass sie rechtssicher, digital und für Unternehmen wie Beschäftigte praktikabel bleiben.