Menschenrechte weltweit fördern und umsetzen
Auch über 70 Jahre nach der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden in vielen Staaten der Erde Menschenrechte in unterschiedlichem Ausmaß missachtet und verletzt. Dies ist nicht hinnehmbar. Menschenrechte müssen weltweit gefördert und umgesetzt werden.
Die deutschen Unternehmen genießen im Zuge ihres außenwirtschaftlichen Engagements einen sehr guten Ruf
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Im Juni 2011 hat der UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („Guiding Principles on Business and Human Rights“) des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor John Ruggie, verabschiedet. Die Leitprinzipien beinhalten das „Protect, Respect and Remedy“-Framework, das klar zwischen der Verantwortlichkeit der verschiedenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unterscheidet:
- Protect: Staaten haben die Pflicht, die Menschen in seinen Grenzen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen.
- Respect: Unternehmen sollen die Menschenrechte respektieren und die dazu nötigen Managementstrukturen („human rights due diligence“) aufbauen.
- Remedy: Es sollen juristische wie nicht-juristische Beschwerdemechanismen entwickelt und gestärkt werden.
Die UN-Leitprinzipien bilden eine gute Grundlage für die weltweite Förderung der Menschenrechte. Um die Umsetzung der Leitprinzipien voranzutreiben, wurde eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die UN-Working-Group on Business and Human Rights. Während ihres Mandates sollen die Experten durch Länderbesuche, die Entwicklung von Informationsmaterialien und den intensiven Dialog mit allen Stakeholdern den Bekanntheitsgrad der UN-Leitprinzipien verbessern und durch Maßnahmen zur Kapazitätsbildung gleichzeitig deren Implementierung fördern. Bislang haben 26 Staaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien verabschiedet. In Deutschland hat die Bundesregierung die UN-Leitprinzipien durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) umgesetzt und im Jahr 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet.