Arbeitsschutz in Europa
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden auch in der EU großgeschrieben
Deutschland verfügt über ein hochentwickeltes Arbeitsschutzsystem, das sowohl staatliche Elemente als auch berufsgenossenschaftliche Organisationsformen kennt. Auf europäischer Ebene wird der Arbeitsschutz seit der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987 beständig weiterentwickelt. Sie ist Teil der europäischen Sozialpolitik, die vor allem durch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) vertreten wird. In dieser Struktur arbeiten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierungen seit 1994 zusammen. Sie setzen sich dafür ein, dass die EU die modernsten und sichersten Arbeitsplätze bietet und erhöhen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.
EU und Sozialpartner arbeiten zusammen
Seit dem Beschluss des Rates der EU zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Jahr 2003 existiert ein weiteres Gremium, das im trilateralen Dialog zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staaten Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz erarbeitet. Im Beratenden Ausschuss diskutieren und entscheiden alle drei Interessengruppen über geeignete Wege, um Arbeit sicherer zu machen. Er erfasst alle öffentlichen und privaten Sektoren der Wirtschaft. Seine Hauptaufgaben bestehen in:
- der Abgabe von Stellungnahmen zu Initiativen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
- dem aktiven Beitrag zur Festlegung der Prioritäten auf EU-Ebene und zur Aufstellung relevanter Politikstrategien,
- der Förderung eines Meinungs- und Erfahrungsaustauschs als Schnittstelle zwischen der einzelstaatlichen Ebene und der EU-Ebene.
Arbeitsschutz strategisch planen
Die mittel- und langfristigen Prioritäten im Arbeitsschutz werden im Strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz festgelegt. Der aktuelle Rahmen hat einen Zeithorizont bis zum Jahr 2027 und umfasst drei Dimensionen:
- die Antizipation und das Management des Wandels vor dem Hintergrund der ökologischen, digitalen und demografischen Veränderungen,
- die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen mit dem Ziel eines „Vision-Zero“-Ansatzes in Bezug auf arbeitsbedingte Todesfälle,
- die Vorbereitung im Hinblick auf aktuelle und künftige Gesundheitskrisen.
Nach Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann die EU-Richtlinien zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit erlassen. Die Rahmenrichtlinie 89/391 mit ihrem breiten Anwendungsbereich und weitere Richtlinien zu spezifischen Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit bilden die Grundlage für die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Richtlinien werden immer wieder an die veränderte Arbeitswelt angepasst.
Den Mitgliedstaaten steht es frei, bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in einzelstaatliches Recht strengere Vorschriften für den Schutz der Arbeitnehmer einzuführen. Aus diesem Grund können die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit voneinander abweichen.