Mehr Transparenz durch akademische Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung im Hochschulbereich ist ein unerlässlicher Baustein verantwortlicher Hochschulpolitik. Für die Arbeitgeber ist die Akkreditierung auch für die Fachkräftesicherung wichtig. Berufspraxisvertreterinnen und -vertreter engagieren sich darum auf allen Ebenen des Akkreditierungswesens: Im Akkreditierungsrat, in den Kommissionen der Akkreditierungsagenturen und in den Gutachterteams in jedem Akkreditierungsverfahren vor Ort an den Hochschulen.
Mit ihrer Expertise trägt die Berufspraxis auf allen Ebenen des Akkreditierungswesens dazu bei, dass insbesondere das Kriterium der „Beschäftigungsfähigkeit/Berufsbefähigung“ in den Studiengängen und generell in den Hochschulprofilen verstärkt zum Tragen kommt.
Von der Qualitätssicherung zur Qualitätsentwicklung
Die Akkreditierung hat als Messlatte und Korrektiv eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Bologna-Reform gespielt. Die internationale Ausrichtung der Hochschulausbildung und die Notwendigkeit der internationalen Anerkennung von Studienabschlüssen machten es erforderlich, dass die Akkreditierung als europäisch angelegtes Qualitätssicherungsinstrument gestaltet wird und die Ergebnisse von Akkreditierungsverfahren öffentlich gemacht werden. Die BDA begrüßt dies ausdrücklich.
Neben der Qualität der einzelnen Studiengänge wird seitdem auch die Qualität der hochschulinternen Prozesse im Bereich Lehre und Studium immer wichtiger. Ein von jeder Hochschule selbst entwickeltes umfassendes Qualitätsmanagementsystem erleichtert Profilierung, Zielgruppenorientierung und weitere Qualitätsverbesserungen und rechtfertigt das öffentliche Vertrauen in die Leistungsfähigkeit autonomer Hochschulen. Die BDA unterstützt daher den Übergang von der Akkreditierung einzelner Studiengänge zur Akkreditierung des gesamten hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems. Hochschulen können selbst wählen, ob sie ihre Studiengänge einzeln akkreditieren lassen (Programmakkreditierung) oder ob sie ihr System interner Qualitätssicherung in Studium und Lehre überprüfen lassen (Systemakkreditierung). Dabei unerlässlich: Auch bei den Peer-Reviews, die von systemakkreditierten Hochschulen selbst durchgeführt werden, müssen immer auch Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis dabei sein.
Neue Rechtsgrundlage gefährdet die Funktionsfähigkeit der Akkreditierung
Zum 1. Januar 2018 hat das Akkreditierungssystem in Deutschland eine neue Rechtsgrundlage bekommen. Dabei wurde die Rolle der Wissenschaft im System gestärkt und somit die zentrale Forderung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Februar 2016 umgesetzt. Im gemeinsamen Staatsvertrag haben sich die 16 Bundesländer zudem darauf verständigt, die Entscheidungsfunktion von den zehn fachlich unterschiedlich spezialisierten Akkreditierungsagenturen weg und zum hin zu verschieben. Aus Sicht der BDA war dies rechtlich unnötig. Die Arbeitgeber warnten frühzeitig, dass dies zu mehr Bürokratie sowie zu einer Verlängerung und Verteuerung von zukünftigen Verfahren führen würde.
Seitdem droht der Akkreditierungsrat für die jährlich zwischen 1.000 und 1.600 zu entscheidenden Verfahren zum Nadelöhr zu werden. Dies gefährdet die Funktionsfähigkeit des Akkreditierungssystems insgesamt und könnte im schlimmsten Fall auch das Vertrauen in die Qualität des Hochschulstandorts Deutschland beschädigen.
Aus Sicht der BDA müssen die Akkreditierungsagenturen nun die Programm- und Systemakkreditierungen in der Praxis so zu gestalten, dass im Verfahren festgestellte Mängel von den Studiengängen bzw. Hochschulen bereits behoben werden, bevor das Verfahren dem Akkreditierungsrat zur finalen Entscheidung vorgelegt wird. Nur so kann gewährleistet bleiben, dass der Akkreditierungsrat und damit das Qualitätssicherungssystem arbeitsfähig bleibt.