Stärkung der Tarifbindung ist Aufgabe der Tarifpartner

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Tarifverträge sind ein zentraler Gestaltungsfaktor der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die Tarifautonomie ist eine Grundsäule der sozialen Marktwirtschaft. Dafür billigt das Grundgesetz den Sozialpartnern eine eigenständige von der Verfassung geschützte Rolle zu. Vorschläge zur Stärkung der Tarifbindung sollten daher auf die Eigenverantwortung und die Expertise der Sozialpartner setzen. Staatliche Einflussnahme schwächt im Regelfall Tarifbindung.
Vorschläge der BDA zur Stärkung der Tarifbindung
- Durch Differenzierungs- und Öffnungsklauseln in Tarifverträgen erhalten Betriebe zusätzliche Flexibilität, um betriebsspezifische und individuelle Lösungen zu finden. Es gibt schon heute einzelne Tarifverträge, die diesen Weg beschreiten, das Instrument der Öffnungsklauseln sollte in der tariflichen Praxis stärker genutzt und vertieft werden.
- Unternehmen und Belegschaften sollten die Möglichkeit erhalten, aus einem Gesamttarifwerk einzelne Module auszuwählen und nur diese Module zur Anwendung zu bringen (modulare Tarifbindung). Der Umfang und die Komplexität von Gesamttarifwerken können – insbesondere auf bislang nicht tarifgebundene Unternehmen – abschreckend wirken. Mit einer modularen Tarifbindung könnten Arbeitgeber für sie passende Teile eines Tarifwerks übernehmen. Ein Unternehmen könnte dadurch z.B. den Entgeltrahmen aus einem Tarifvertrag (seiteninternern Link) anwenden ohne gleichzeitig auch komplexe Regelungen zur Arbeitszeit übernehmen zu müssen.
- Um die Motivation für eine Stärkung dieser flexiblen Elemente zu erhöhen, sollte erwogen werden, die Übernahme von tariflichen Regelungen auf der Betriebsebene zuzulassen. Dazu wäre den Betriebsparteien das Recht einzuräumen, durch Vereinbarung tarifliche Regelungen unverändert zu übernehmen. Der Betriebsrat wird dadurch nicht zu einer Betriebsgewerkschaft, sondern er erhielte das Recht, Teile aus bestehenden Regelungen zu übernehmen und deren Geltung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Das Recht zur inhaltlichen Tarifgestaltung bliebe bei den Sozialpartnern.