Gesetzlicher Mindestlohn

Unabhängige Entscheidungen der Mindestlohnkommission akzeptieren – politische Einmischungen unterlassen

Unabhängige Mindestlohnkommission zum Schutz der Tarifautonomie

Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes wurde eine unabhängige Mindestlohnkommission eingesetzt, die über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. Die Kommission setzt sich paritätisch aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft zusammen. Sie entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Gemäß der im Mindestlohngesetz festgeschrieben Kriterien, orientiert sich die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tariflohnentwicklung. Zudem prüft sie im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. In den vergangenen Jahren hat die Mindestlohnkommission diese Aufgabe verantwortungsvoll umgesetzt.

Sozialpartner brauchen Vertrauen in die tarifautonome Lohngestaltung

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist geprägt durch ein erfolgreiches Tarifvertragssystem. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, vor allem aber der Eingriff der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission durch die außerordentliche gesetzliche Mindestlohnanhebung im Jahr 2022 auf 12 Euro pro Stunde, waren eine erhebliche Belastung der tarifautonomen Lohngestaltung. In beiden Fällen wurde eine Vielzahl von laufenden Tarifverträgen entwertet, die zuvor gemeinsam von Arbeitgebervertretern bzw. Unternehmen und Gewerkschaften vereinbart wurden. Deshalb war es wichtig, dass die Mindestlohnkommission nach dem politischen Eingriff wieder zur bewährten Systematik zurückkam und unabhängig über die Mindestlohnanpassungen beschließen konnten.

Entscheidung 2025: Trotz politischem Druck Einvernehmen erreicht

Nach dem gemeinsamen Beschluss der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite am 27. Juni 2025 steigt der Mindestlohn in zwei Stufen zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der einvernehmlich verabschiedete Beschluss war ein wichtiges Signal für eine starke Sozialpartnerschaft und die Handlungsfähigkeit der Mindestlohnkommission. Die Mindestlohnkommission hat damit trotz des massiven politischen Drucks ihren gesetzlichen Auftrag sichtbar unabhängig erfüllt.