Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht für staatliche Lohnfestsetzung missbrauchen
Mit dem zuletzt 2020 geänderten Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kann ein bundesweiter Branchentarifvertrag durch Rechtsverordnung auf alle Arbeitgeber und Beschäftigte dieser Branche erstreckt werden. Die BDA steht als Spitzenorganisation der deutschen Arbeitgeberverbände im Einvernehmen mit ihren Mitgliedsverbänden für einen verantwortungsbewussten und vorsichtigen Umgang mit dem Instrument der Rechtsverordnung.
Erstreckung eines Tarifvertrags hat weitreichende Konsequenzen
Zielsetzung und Anwendungsbereich des Gesetzes sind über die Jahre stark ausgedehnt worde
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Im BDA-TarifService werden u. a. Tarifverträge sowie Hintergrundinformationen zu den aktuellen Tarifrunden sowie zum allgemeinen Tarifgeschehen gesammelt und ausgewertet. Hierdurch werden insbesondere die Mitgliedsverbände der BDA während ihrer Tarifverhandlungen mit tarifpolitischem Datenmaterial unterstützt.
Zur Recherche stehen ein Tarifarchiv und im ArbeitgeberPortal eine Tarifdatenbank zur Verfügung. Die „BDA-Tarifinformationen“ informieren als Rundschreibendienst des TarifService über die Eckdaten aktueller Tarifabschlüsse. Zentrale tarifpolitische Übersichten werden kontinuierlich im „BDA-Tarifhandbuch“ veröffentlicht.
Zahlen und Fakten
Inkrafttreten der jeweils ersten AEntG-Rechtsverordnung nach Branchen
Quelle: BDA-Tarifservice, 2020