Mehrheit der Beschäftigten befürwortet Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit

BDA AGENDA 21/2025 | THEMA DER WOCHE | 16. Oktober 2025

Mehrheit der Beschäftigten befürwortet Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zeigt: Zwei Drittel (66 %) der abhängig Beschäftigten sprechen sich für die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Die Zustimmung ist in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen nahezu identisch. Bemerkenswert ist, dass selbst unter Gewerkschaftsmitgliedern eine Mehrheit (59 %) mehr Flexibilität befürwortet.

Nur 27 Prozent sprechen sich für die Beibehaltung der täglichen Grenze aus. Das bestätigt die Aussage im Koalitionsvertrag, dass sich auch Beschäftigte mehr Flexibilität wünschen. Und es unterstreicht die breite gesellschaftliche Akzeptanz für einen Wechsel weg von der täglichen, hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Für Beschäftigte bietet die wöchentliche Höchstarbeitszeit entscheidende Vorteile: Sie erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, etwa durch die Möglichkeit, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und dafür an anderen Tagen früher Feierabend zu machen. Gerade in Zeiten, in denen Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle Teil des betrieblichen Alltags sind, ist diese Anpassung ein logischer Schritt. Sie bietet einen größeren Spielraum im Sinne einer besseren Vereinbarkeit für Familie und Beruf, wie es die Koalitionäre anstreben.

Für Unternehmen bedeutet die wöchentliche Höchstarbeitszeit vor allem die Möglichkeit, punktuell reagieren zu können. Viele Tätigkeiten sind von äußeren Faktoren abhängig, die nicht immer planbar sind, wie Materiallieferungen, Stillstand von Maschinen, Kundenwünschen oder externen Fristen. In solchen Situationen ist es notwendig, kurzfristig reagieren und Arbeitszeiten auch einmal verlängern zu können. Die starre tägliche Begrenzung wird der betrieblichen Realität oft nicht gerecht und behindert die Produktivität. Die Möglichkeit, Arbeitszeiten innerhalb einer Woche bei Bedarf anzupassen, hilft, die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich Arbeitsplätze zu sichern.

Dabei wird der Arbeitsschutz nicht aufgeweicht. Denn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bleibt maßgeblich. Der Wechsel zur wöchentlichen Begrenzung der Arbeitszeit hat nicht zum Ziel, dauerhaft überlange zu arbeiten. Eine Überlastung der Beschäftigten liegt nicht im Interesse der Unternehmen, die auf motivierte und beständige Belegschaften angewiesen sind. Vielmehr geht es darum, größere Verteilungsspielräume zu schaffen, die besser den Bedürfnissen der Unternehmen und auch der Beschäftigten entsprechen.

Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist somit ein Gewinn für alle Seiten: Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, erhöht die Zufriedenheit der Beschäftigten und trägt dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Diese Chance sollte nicht vergeben werden. Der Sozialpartnerdialog ist abgeschlossen. Der Ball liegt bei der Bundesarbeitsministerin. Sie sollte den Koalitionsvertrag jetzt ohne weitere Hürden umsetzen.

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