




BDA AGENDA 03/26 | THEMA DER WOCHE | 05. Februar 2026
Selbstverwaltung schützen – Sozialversicherungen vor politischer Zweckentfremdung bewahren
Warum die Selbstverwaltung unter Druck steht
Die Sozialversicherung ist ein zentraler Pfeiler unseres Sozialstaats – getragen und finanziert von Arbeitgebern und Beschäftigten. Doch ihre demokratisch legitimierte Selbstverwaltung wird zunehmend eingeschränkt. Immer häufiger greift der Gesetzgeber in Beitragsmittel ein oder überträgt Aufgaben, die nicht zum Kernauftrag der Sozialversicherungen gehören. Damit wird die Entscheidungs- und Finanzhoheit der sozialen Selbstverwaltung geschwächt, während der Bundeshaushalt entlastet wird.
Schon jetzt liegt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei über 42 Prozent und könnte ohne Gegenmaßnahmen bis 2035 auf 50 Prozent steigen. Verantwortlich sind nicht nur demografische Herausforderungen, sondern auch politische Entscheidungen, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben verschieben und Kosten in die beitragsfinanzierten Systeme verlagern.
Kernaufgaben der Sozialversicherung schützen
Versicherungsbeiträge sind kein politischer Spielraum – sie gehören den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern. Die BDA macht deshalb unmissverständlich klar: Jeder Euro aus Beiträgen muss strikt zweckgebunden bleiben.
Leistungen, die nicht dem eigentlichen Versicherungsrisiko zuzuordnen sind, gehören in die staatliche Finanzierung – nicht in die Kassen der Beitragszahlenden.
Wo der Bund Aufgaben überträgt, muss er diese vollständig finanzieren. Das Konnexitätsprinzip – „Wer bestellt, bezahlt“ – muss für alle Zweige der Sozialversicherung verbindlich geregelt werden. Transparente Kostenerstattungsverfahren und verbindliche Zweckbindungen der Bundeszuschüsse sind dafür entscheidend.
Transparenz und klare Finanzierungsstrukturen schaffen
Transparenz ist Grundvoraussetzung für Vertrauen in die Sozialversicherungssysteme. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wo Beitragsgelder zweckentfremdet werden. Deshalb fordert die BDA: Alle versicherungsfremden Leistungen müssen jedes Jahr transparent offengelegt werden – vollständig, verständlich und für jeden einsehbar.
Nur so lässt sich nachvollziehen, wo Beitragsmittel zweckentfremdet eingesetzt oder Bundeszuschüsse nicht ausreichend kompensiert werden.
Die Systeme bleiben nur stabil, wenn die Politik klar erkennbar zwischen Versicherungsleistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unterscheidet.
Selbstverwaltung verfassungsrechtlich stärken
Arbeitgeber und Versicherte tragen die Finanzierungslast – sie müssen daher auch ihre Rechte wirksam schützen können. Die Selbstverwaltung ist das demokratische Rückgrat der Sozialversicherung – und genau deshalb braucht sie endlich Verfassungsrang. Die BDA fordert klar und deutlich: Die soziale Selbstverwaltung muss ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden.
Zusätzlich braucht es eine gesetzliche Klarstellung der bereits bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten für Sozialversicherungsträger. Zwar bestehen heute Klagemöglichkeiten der Selbstverwaltung, allerdings ist es in der Praxis oft schwer, politische Eingriffe rechtlich überprüfen zu lassen, wenn sie (noch) nicht beitragssatzrelevant sind. Das führt zu strukturellen Schieflagen und fehlender Kontrolle. Ein gesetzlich verankertes Klagerecht der Selbstverwaltung würde dem entgegenwirken.
Fazit:
Unser Sozialstaat bleibt nur dann leistungsfähig, wenn die Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben unabhängig erfüllen können und Beiträge strikt zweckgebunden bleiben. Eine starke Selbstverwaltung schützt nicht nur die Finanzierungsgrundlagen, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Effizienz des gesamten Systems. Sie ist Ausdruck gelebter Demokratie, denn Versicherte und Arbeitgeber übernehmen Verantwortung für die Organisation ihrer sozialen Sicherungssysteme. Die Selbstverwaltung zu stärken bedeutet daher auch, die demokratische Beteiligung in unserem Sozialstaat zu stärken. Die Politik muss die Grenzen des Zulässigen respektieren, Transparenz schaffen und die Selbstverwaltung stärken – zum Schutz der Beitragszahler und zum Erhalt eines stabilen, verlässlichen Sozialversicherungssystems.



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