



BDA AGENDA 01/26 | THEMA DER WOCHE | 08. Januar 2026
Private Altersvorsorge – Reform mit angezogener Handbremse
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die private Altersvorsorge zu stärken. Doch der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Statt eines echten Neustarts droht eine Reform, die weder neue Impulse setzt noch die dringend benötigte Breitenwirkung entfaltet. Die BDA kritisiert: Die geplante Förderung ist zu niedrig, zu wenig dynamisch und schließt weiterhin viele Bürgergruppen aus.
Was ist geplant?
Statt der ursprünglich vorgesehenen 3.000 Euro sollen künftig nur noch Sparbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich steuerlich gefördert werden – und das ohne Dynamisierung. Das bedeutet: Die Förderung verliert mit jedem Jahr an Wert. Zudem bleibt der Kreis der Förderberechtigten im Wesentlichen auf Beschäftigte und Beamte beschränkt. Selbstständige und Angehörige freier Berufe bleiben außen vor – obwohl gerade sie auf private Vorsorge angewiesen sind.
Die Folgen:
Die jetzt geplante Förderung bleibt deutlich hinter dem erforderlichen Niveau zurück. Selbst bei geförderten Beiträgen von 1.800 € zuzüglich Grundzulage würde dies lediglich einer Sparleistung von 2,2 % der Beitragsbemessungsgrenze entsprechen. Das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, wird so klar verfehlt. Die Versorgungslücke im Alter wächst weiter, und die dringend notwendige Wiederbelebung der ergänzenden Altersvorsorge bleibt aus.
Was braucht es wirklich?
Die BDA fordert eine echte Reform, die diesen Namen verdient. Dazu gehören:
Positive Ansätze im Entwurf gibt es durchaus: Die Vereinfachung der Förderung, die Abschaffung der Beitragsgarantie bei Rentenbeginn (was höhere Renditechancen eröffnet), die Einführung eines Standardprodukts mit Kostendeckel sowie die Flexibilisierung der Auszahlungsphase sind Schritte in die richtige Richtung. Auch die neue, transparente beitragsproportionale Zulagenlogik und die Vereinfachung beim Mindesteigenbeitrag werden begrüßt. Die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Garantieniveaus zu wählen, eröffnet mehr Flexibilität und Renditechancen, birgt aber auch Risiken für die Altersvorsorgenden und den Staat.
Doch das reicht nicht:
Ohne substanzielle Nachbesserungen bleibt die Reform ein Reförmchen. Wer Altersarmut wirksam vorbeugen will, muss die private Vorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiv machen – und nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Die geplante Standardisierung und die Erleichterungen beim Anbieterwechsel sind zwar sinnvoll, können aber die grundlegenden Schwächen des Entwurfs nicht ausgleichen.
Unser Appell:
Jetzt ist die Zeit für eine mutige Reform, die private Altersvorsorge wirklich stärkt. Die Politik muss nachbessern – für mehr Gerechtigkeit, mehr Sicherheit und eine stabile Altersvorsorge für alle! Die BDA steht bereit, konstruktive Vorschläge einzubringen und den Dialog mit der Politik zu führen. Denn nur mit einer zukunftsfesten privaten Altersvorsorge lässt sich die Versorgungslücke im Alter schließen und das Vertrauen der Bürger in das System stärken.



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